Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1889. (55)

die Verordnung vom 17. Juni 1867 (G.= u. V.-Bl. S. 173) hiermit zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 12. Februar 1889. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Pfeiffer. 
Nr. 10. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Stadtgemeinde Limbach betreffend; 
vom 12. Februar 1889. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der von dem Stadtrathe zu 
Limbach unter Zustimmung der Stadtverordneten daselbst beschlossenen Ausgabe von auf 
den Inhaber lautenden, seiten des Letzteren unkündbaren Schuldscheinen in Abschnitten 
von 1000, 500 und 200 Mark zum Zwecke der Aufnahme einer mit 4 Procent jährlich 
zu verzinsenden städtischen Anleihe von 
Sechshundert Tausend Mark 
nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe- und bez. Tilgungsplans die nach 8 1040 des 
Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, am 12. Februar 1889. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz. 
Münckner. 
  
  
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne in Dresden.
	        
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