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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
4. Stuͤck vom Jahre 1889.
Inhalt: Nr. 14. Allerhöchstes Decret, die Concessionirung der Zittau-Oybin-Jonsdorfer Eisenbahngesellschaft
betr. S. 25. — Nr. 15. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zu Erbauung der Kamenz-
Elstraer Eisenbahn betr. S. 31. — Nr. 16. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zu Er-
bauung der Bautzen= Königswarthaer Eisenbahn betr. S. 32. — Nr. 17. Bekanntmachung, eine Anleihe
der Aktiengesellschaft „Bürgerliches Brauhaus Dresden-Plauen“ betr. S. 34. — Nr. 18. Verordnung,
Ernennungen für die I. Kammer betr. S. 34.
Nr. 14. Deeret
wegen Concessionirung der Zittau-Oybin-Jonsdorfer Eisenbahn-Gesellschaft;
vom 28. März 1889.
Wa#. Albert, von GEOxTTES# Gnaden König von Sachsen
20. 2. 2.h
thun hiermit kund, daß Wir der unter der Firma: „Zittau-Oybin-Jonsdorfer Eisen-
bahngesellschaft" zusammengetretenen Aktiengesellschaft zum Bau und Betriebe einer
schmalspurigen Secundäreisenbahn von Zittau nach Oybin nebst Zweigbahn von Berts-
dorf nach Jonsdorf die erforderliche Concession unter den aus der Anlage unter O
ersichtlichen Bedingungen ertheilt haben.
Wir wollen, daß dem Inhalte dieser Concessionsbedingungen von Jedermann, den
es angeht, auf das Genaueste Folge gegeben werde und haben zu dessen Beurkundung
gegenwärtiges
Concessionsdecret
unter eigenhändiger Vollziehung ertheilt, auch demselben Unser Königliches Siegel bei-
setzen lassen.
Dresden, am 28. März 1889.
Albert.
Hermann von Nostitz-Wallwitz.
Leonce Freiherr von Könneritz.
Ausgegeben zu Dresden den 30. April 1889. 6