Wl. —
Tag
der
Ausstellung.
Ausgabe.
Inhalt.
Stück.
Nr.
Seite.
20.
30.
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29.
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23.
25.
Sept.
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Sept.
Sept.
Oct.
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Nov.
Nov.
Nov.
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Oct.
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Verordnung des Ministeriums des Innern, die Abtretung von
Grundeigenthum zu Erbauung einer schmalspurigen Secundär-
eisenbahn von Zittau nach Oybin nebst Zweigbahn von Berts—
dorf nach Jonsdorf betr.
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Bestellung von a Com
missaren für die Ergänzungswahlen zur II. Kammer der
Ständeversammlung betr.
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Enteiguung von
Grundeigenthum für Erwäiterung der Esenbahnstrecke Klein-
schirma -Oederan betr. .
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Enteigung. von
Grundeigenthum zu Erbauung einer schmalspurigen Secundär-
eisenbahn von Mügeln durch das Müglitzthal nach Geising betr.
Verordnung des Justiz= Ministerium-, die zweite iuristische Staats-
prüfung bertr. .
Bekanntmachung des Gesanimtnünisieriums, die Versammimg der
Stände des Königreichs Sochsen * nächsten ordentlichen
Landtag betr. .
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und * Finanzen,
eine Anleihe der beisniger Mühlen- Actien= Gesellchaft (1
Uhlmann) betr.
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Enteignung von
Grundeigenthum für Erweiterung der Leipzig-Dresdener
Bahnlinie in der Flur Priestewit zur Verstelung von Schnee-
schutzanlagen betr. .
Verordnung der Ministerien des Ariegs, des Innern und der dusi
die Vollstreckung der Freiheitsstrafen betr. .
Bekanntmachung des Finanz-Ministeriums, die Eröffnung des Be—
triebs auf der normalspurigen Secundärbahn Annaberg-=
Schwarzenberg und auf der normalspurigen Zweiglinie Schlet.
tau-Crottendorf berr.
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Enteignung von
Grundeigenthum zu Erbauung einer schmalspurigen Secundär—
eisenbahn von Mügeln durch das Müglitzthal nach Geising betr.
Gesetz, die provisorische Forterhebung der Steuern und d Abgaben
im Jahre 1890 betr. ..
Gesetz, eine Befreiung vom Vertragsstenpel beir.
Bekanntmachung des Finanz-Ministeriums, die dermalige Zusam-
mensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltungd der Staats-
schulden betr. . .
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