Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1889. (55)

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Beihilfen aus der Staatskasse nach Maßgabe der bei ähnlichen früheren Vorgängen be— 
folgten Grundsätze unterstützend einzutreten, wird Unsere Regierung Gebrauch machen. 
Wir verbleiben Unsern getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl bei— 
gethan und haben zu Urkund dessen gegenwärtigen, in das Gesetz- und Verordnungsblatt 
aufzunehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit Unserem Königlichen 
Siegel bedrucken lassen. 
Gegeben zu Dresden, am 17. Juni 1889. 
Albert. 
Alfred Graf von Fabrice. 
Hermann von Nostitz-Wallwitz. 
#. Carl Friedrich von Gerber. 
Ludwig von Abeken. 
Leonce Freiherr von Könneritz. 
  
Nr. 29. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebes auf der Theilstrecke Schwarzenberg-Grün- 
städtel der normalspurigen Eisenbahn Annaberg-Schwarzenberg und auf 
der schmalspurigen Secundäreisenbahn Grünstädtel-Oberrittersgrün 
betreffend; 
vom 24. Juni 1889. 
Des Finanz-Ministerium hat beschlossen, die Theilstrecke Schwarzenberg-Grünstädtel 
der normalspurigen Secundäreisenbahn Annaberg-Schwarzenberg sowie die schmalspurige 
Secundäreisenbahn Grünstädtel-Oberrittersgrün 
am 1. Juli laufenden Jahres 
dem allgemeinen Verkehr zu übergeben. 
Die Leitung des Betriebes der genannten neuen Bahnlinien erfolgt durch die Ge- 
neraldirection der Staatseisenbahnen, welche die Tarife und Fahrpläne bekannt machen 
wird; dagegen verbleibt die Erledigung der auf die Bauangelegenheiten und die Regelung 
der auf Besitzverhältnisse sich beziehenden Geschäfte im Bereiche der neuen Bahnstrecken
	        
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