Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1889. (55)

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bis auf Weiteres noch dem Commissar für Staatseisenbahnbau, Finanzrath Dr. Schelcher 
in Dresden. 
Dresden, am 24. Juni 1889. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Könneritz. 
Müller. 
  
Nr. 30. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebes auf der normalspurigen Secundäreisenbahn 
von Stollberg nach Zwönitz betreffend; 
vom 11. Juli 1889. 
Des Finanz-Ministerium hat beschlossen, die normalspurige Secundäreisenbahn von 
Stollberg nach Zwönitz 
am 15. Juli laufenden Jahres 
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. 
Die Leitung des Betriebes der neuen Bahnstrecke erfolgt durch die Generaldirection 
der Staatseisenbahnen, welche die Tarife und Fahrpläne bekannt machen wird; dagegen 
verbleibt die Erledigung der auf die Bauangelegenheiten und die Regelung der auf Be- 
sitzverhältnisse sich beziehenden Geschäfte im Bereiche der neuen Bahnstrecke bis auf Weiteres 
noch dem Commissar für Staatseisenbahnbau, Finanzrath Dr. Kürsten. 
Dresden, am 11. Juli 1889. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Könneritz. 
Müller. 
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