Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1890. (56)

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die fragliche Erweiterung der Eisenbahnstrecke Böhla-Frauenhain in Anwendung zu 
bringen. 
8 2. Hirnsichtlich des bei der Expropriation für diese Anlage zu beobachtenden Ver- 
fahrens und der diesfallsigen Instruktion der Behörde und der Tarxatoren ist allenthalben 
den Bestimmungen nachzugehen, welche in der Vollziehungsverordnung zum Gesetze vom 
3. Juli 1835 (G.= u. V.-Bl. S. 374) sowie in den zu deren Erläuterung ergangenen 
späteren Verordnungen enthalten sind. 
& 3. Von der im § 1 erwähnten Anlage werden die Fluren 
Geißlitz, 
Kottewitz, 
Priestewitz, 
Rittergut Nieder-Zschanitz, 
Zschieschen 
Zabeltitz 
und 
betroffen. 
Dresden, den 6. September 1890. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Löhr. 
  
Nr. 60. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebes auf der normalspurigen Secundäreisenbahn 
Großpostwitz-Cunewalde betreffend; 
vom 11. September 1890. 
Da- Finanz-Ministerium hat beschlossen, die normalspurige Secundäreisenbahn Groß- 
postwitz-Cunewalde 
am 15. September laufenden Jahres 
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. 
Die Leitung des Betriebes der genannten neuen Bahnlinie erfolgt durch die Ge- 
neraldirektion der Staatseisenbahnen, welche auch die Tarife und Fahrpläne bekannt
	        
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