Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1890. (56)

VI 
  
Tag 
der 
Ausstellung. 
Ausgabe. 
  
Inhalt. 
  
Stück. 
Nr. 
Seite. 
  
14. Juli 
.Juli 
24. Juli 
mJuli 
31. Juli 
8. Aug. 
15. Aug. 
.Aug. 
. Aug. 
30. Aug. 
5. Sept. 
5. Sept. 
5. Sept. 
  
18. Aug. 
18. Aug. 
18. Aug. 
18. Ang. 
18. Aug. 
12. 
12. 
12. 
12. 
4. Oct. 
4. Oct. 
4. Oct. 
Sept. 
Sept. 
Sept. 
Sept. 
Sept. 
Verordnung des Finanz-Ministeriums zur weiteren Ausführung des 
Gesetzes vom 20. Mai 1867, das Befugniß zur Aufnahme von 
Protokollen und zu Beglaubigungen bei Justiz= und Verwal- 
tungsbehörden betr. 
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Enteignung von 
  
Grundeigenthum für Erweiterung der Bahnhofsanlagen in 
Riesa betr. ....... 
Verordnungder Ministerien des Kriegs, des s Innern und der Finan- 
zen, die Abänderung des der Verordnung vom 17. Juni 1887 
beigefügten Auszugs aus der Dienstvorschrift über Marsch- 
gebührnisse bei Einberufungen zum Dienst sowie bei Entlass- 
ungen betr. 
Verordnung des 
versuchen mit Studirenden der Königl. Sächs. 
Hochschule betr. 
Justiz-Ministeriums, die Abhaltung von Sühne- 
Technis chen 
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Enteignung von 
  
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Grundeigenthum für Erweiterung der Haltestelle Bornitz betr. 
Verordunng des Ministeriums des Innern, einige Abänderungen 
Landes- Brandversicherungsanstalt angehörenden Betriebs- 
objekte betr. .......... 
Verordnung des Ministeriums des Innern, die am 1. December 1890 
vorzunehmende Volkszählung betrtrt.. . . 
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Abtretung von 
Grundeigenthum zu Erbauung einer normalspurigen Eisenbahn 
vom Bahnhofe Gera-Pforten nach Wolfsgefärth betr. 
Bekanntmachung der Ministerien der Finanzen und der auswärtigen 
Angelegenheiten, die zwischen dem Königreiche Sachsen und dem 
Fürstenthume Reuß j. L. wegen Erbauung einer Eisenbahn von 
Schönberg nach Hirschberg, sowie wegen Abtretung des Fürst- 
lich Reußischen Theiles der Schönberg-Schleizer Eisenbahn an 
die Königl. Sächs. Regierung, und wegen Herstellung einer 
Verbindungsbahn zwischen den Eisenbahnlinien Gößnitz-Gera 
und Weischlitz-Wolfsgefärth unterm 26. Jduti 1890 abze- I 
schlossenen Staatsverträge betr. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und der Fnaner eine 
Anleihe der Stadtgemeinde Zwickau betr. . 
Verordnung des Ministeriums des Innern, die polizeiliche en 
sichtigung der Dampfkessel betr. 
Verordnung der Ministerien des Innern und der Finanzen, den 
Verkehr von Straßenlokomotiven auf öffentlichen Wegen betr. 
Verordnung der Ministerien des Kriegs und des Innern, die Auf— 
hebung der Verordnung vom 3. Mai 1850 über das Verfahren 
bei der polizeilichen Baanssichtigung der zu militärischen 
Zwecken bestimmten Dampfkessel betr. 
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