Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1891 (57)

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Nr. 36. Verordnung, 
die Enteignung von Grundeigenthum für Erbauung eines Verbindungs- 
gleises vom Bahnhof Plagwitz-Lindenau nach dem Gleise II. D (setzt P L)) 
betreffend; 
vom 26. September 1891. 
Im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Betriebes auf dem Bahnhofe Plagwitz- 
Lindenau und den dazu gehörigen vormals Dr. Heine'schen Industriegleisen in der Flur 
Kleinzschocher bei Leipzig macht sich die Herstellung eines Verbindungsgleises vom genannten 
Bahnhofe nach dem Gleise II. D (setzt P 1l) erforderlich. 
Mit Allerhöchster Genehmigung wird daher von dem Ministerium des Innern auf 
Grund von § 2 des Gesetzes, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung 
bestehender Eisenbahnen betreffend, vom 21. Juli 1855 (G.= u. V.-Bl. S. 120) an- 
durch verordnet, wie folgt: 
1. Die Bestimmungen im § 1 des nurgedachten Gesetzes vom 21. Juli 1855 
sind nach Maßgabe des von dem Ministerium des Innern genehmigten Planes auf die 
fragliche Erweiterung der Gleisanlagen des Bahnhofs Plagwitz-Lindenau in Anwendung 
zu bringen. 
6 2. Hinsichtlich des bei der Expropriation für diese Anlage zu beobachtenden Ver- 
fahrens und der diesfallsigen Instruction der Behörde und der Tagatoren ist allenthalben 
den Bestimmungen nachzugehen, welche in der Vollziehungsverordnung zum Gesetze vom 
3. Juli 1835 (G.= u. V.-Bl. S. 374) sowie in den zu deren Erläuterung ergangenen 
späteren Verordnungen enthalten sind. 
:3. Von der in § 1 erwähnten Anlage wird die Flur 
Kleinzschocher 
betroffen. 
Dresden, den 26. September 1891. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Böttcher. 
Löhr. 
  
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei ven C. C. Meinhpold & Sohne in Dresden.
	        
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