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Nr. 36. Verordnung,
die Enteignung von Grundeigenthum für Erbauung eines Verbindungs-
gleises vom Bahnhof Plagwitz-Lindenau nach dem Gleise II. D (setzt P L))
betreffend;
vom 26. September 1891.
Im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Betriebes auf dem Bahnhofe Plagwitz-
Lindenau und den dazu gehörigen vormals Dr. Heine'schen Industriegleisen in der Flur
Kleinzschocher bei Leipzig macht sich die Herstellung eines Verbindungsgleises vom genannten
Bahnhofe nach dem Gleise II. D (setzt P 1l) erforderlich.
Mit Allerhöchster Genehmigung wird daher von dem Ministerium des Innern auf
Grund von § 2 des Gesetzes, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung
bestehender Eisenbahnen betreffend, vom 21. Juli 1855 (G.= u. V.-Bl. S. 120) an-
durch verordnet, wie folgt:
1. Die Bestimmungen im § 1 des nurgedachten Gesetzes vom 21. Juli 1855
sind nach Maßgabe des von dem Ministerium des Innern genehmigten Planes auf die
fragliche Erweiterung der Gleisanlagen des Bahnhofs Plagwitz-Lindenau in Anwendung
zu bringen.
6 2. Hinsichtlich des bei der Expropriation für diese Anlage zu beobachtenden Ver-
fahrens und der diesfallsigen Instruction der Behörde und der Tagatoren ist allenthalben
den Bestimmungen nachzugehen, welche in der Vollziehungsverordnung zum Gesetze vom
3. Juli 1835 (G.= u. V.-Bl. S. 374) sowie in den zu deren Erläuterung ergangenen
späteren Verordnungen enthalten sind.
:3. Von der in § 1 erwähnten Anlage wird die Flur
Kleinzschocher
betroffen.
Dresden, den 26. September 1891.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
Böttcher.
Löhr.
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei ven C. C. Meinhpold & Sohne in Dresden.