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Nr. 34. Verordnung,
die Veranstaltung einer weiteren Ergänzungswahl für die ll. Kammer
der Ständeversammlung betreffend;
vom 16. September 1891.
Nachdem der bisherige Abgeordnete zur II. Kammer der Ständeversammlung für den
23. Wahlkreis des platten Landes sein Mandat niedergelegt hat, ist in diesem Wahl—
kreise eine Ergänzungswahl vorzunehmen.
Dieselbe wird hiermit angeordnet und als Tag der Abstimmung
der 13. Oktober 1891
bestimmt.
Hierbei wird darauf aufmerksam gemacht, daß zufolge der Verordnung, einige Aen—
derungen in den für die Wahlen zur II. Kammer der Ständeversammlung bestehenden
Wahlkreisen betreffend, vom 24. August d. J. zu dem bezeichneten Wahlkreise nunmehr
auch die noch vorhandenen ländlichen Ortschaften des vormaligen Amtsgerichtsbezirks
Leipzig II, welche bisher den 24. Wahlkreis des platten Landes bildeten, gehören.
Dresden, am 16. September 1891.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
Böttcher.
Paulig.
Nr. 35. Verordnung,
die Bestellung von Kommissaren für die Ergänzungswahlen zur
II. Kammer der Ständeversammlung betreffend;
vom 22. September 1891.
Naochdem durch die Verordnungen vom 27. August und 16. September dieses Jahres
die Vornahme von Ergänzungswahlen für die II. Kammer der Ständeversammlung an-
geordnet worden ist, hat das Ministerium des Innern in Gemäßheit von § 41 des Ge-