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9. zwei gebogene Katheter aus Neusilber;
10. eine Handbürste und ein Nagelreiniger;
11. ein Bade- und ein Fieberwärmemesser;
12. ein Packet reine Verbandwatte;
13. ein bis zwei reine ungebrauchte Handtücher;
14. ein weißleinener kurzärmeliger Mantel.
Ferner folgende Arzneimittel:
15. ein Fläschchen mit Hofmann'schen Tropfen;
16. eine Flasche mit verflüssigter Carbolsäure (Ac. carbol. liquef. Ph. germ.
Ed. III):
17. eine — mit 2procentiger Carbolvaseline zum Einfetten der Finger und
Geräthe.
Nach der Ankunft hat sie, zunächst durch gründliche äußere und wenn nöthig innere
Untersuchung und durch Beobachtung zu ermitteln, ob die Geburt wirklich begonnen habe,
wie weit sie vorgeschritten sei und ob Regelwidrigkeiten vorhanden seien.
In solchem Falle hat sie auf die sofortige Herbeirufung eines Geburtshelfers zu
dringen.
§ 20. Hat die Geburt ihren Anfang genommen, so soll die Hebamme sofort die
bei jeder Geburt nothwendigen Vorkehrungen, wie die Herstellung eines zweckmäßigen
Geburtslagers und was sonst das Lehrbuch vorschreibt, treffen. Die Kreißende aber darf
sie nicht mehr verlassen, bis einige Stunden nach Beendigung der Geburt verstrichen sind,
und die Gefahr einer zu starken Nachblutung vorüber ist.
&21. Solange die Hebamme bei der Gebärenden und deren Kinde Alles in regel-
mäßigem Zustande findet, hat sie der Kreißenden, soweit nöthig, Muth einzusprechen,
durch wiederholte äußere Untersuchung das Fortschreiten der Geburt, sowie die kindlichen
Herztöne zu überwachen, die Kreißende zur rechten Zeit auf das Geburtslager zu bringen,
sie nicht vorzeitig zur Verarbeitung der Wehen aufzumuntern und sonst bei der Unter-
stützung des Dammes, der Empfangnahme des Kindes, dem Abnabeln desselben und der
Entfernung der Nachgeburt alles Das genau zu beobachten, was ihr das Lehrbuch vor-
schreibt.
§ 22. Sobald aber die Geburt etwas Ungewöhnliches, von dem natürlichen Ver-
laufe Abweichendes darbietet, so hat sie Solches sofort dem Ehemanne oder den nächsten
Angehörigen der Kreißenden mit guter Art zu eröffnen und in jedem einzelnen Falle auf
das Bestimmteste darauf zu dringen, daß ohne ferneren Zeitverlust ein Geburtshelfer
herbeigerufen werde.