Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1892. (58)

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Nummer. Vertreter. Anmerkungen. 
1. 1. Juli 1892. Zu a und c ausgeschieden 
a) Ferdinand August Kunze in Neudorf, s. Nr. 2. 
b) Alfred Erich Peters in Chemnitz Neuer Geschäftsführer 
sind Geschäftsführer, s. Nr. 3. 
c) Wilhelm Albert Kunze in Neudorf, Form für Willenserklär- 
d) Martin Eduard Kunze bbenda ungen 2c. abgeändert 
sind Stellvertreter der Geschäftsführer. s. Nr. 4. 
Willenserklärungen und Zeichnungen für die Gesellschaft 
sind verbindlich, wenn sie durch zwei Geschäftsführer oder durch 
einen von ihnen und einen Stellvertreter erfolgen. 
Verfügung vom 30. Juni 1892. 
Firmenakten 2c. 
2. 12. Februar 1894. Der unter Nr. 1 à genannte Ferdinand 
zu Nr. lau. 
August Kunze ist nicht mehr Geschäftsführer, der unter 
Nr. le genannte Wilhelm Albert Kunze nicht mehr Stell- 
vertreter der Geschäftsführer. 
Verfügung vom 10. Februar 1894. 
Firmenakten rc. 
  
  
  
  
3. 12. Februar 1894. 
zu Nr. 1 Wilhelm Albert Kunze in Neudorf 
ist Geschäftsführer. 
Verfügung vom 10. Februar 1894. 
Firmenakten rc. 
4. 23. Juli 1896. Die unter Nr. 1 angegebene Bestimmung für 
zu Nr. I Willenserklärungen und Zeichnungen ist durch Beschluß vom 
  
12. Juli 1896 aufgehoben worden. Willenserklärungen und 
Zeichnungen für die Gesellschaft sind in Zukunft verbindlich, 
wenn sie durch einen der Geschäftsführer oder durch einen Stell- 
vertreter von ihnen erfolgen. 
Verfügung vom 21. Juli 1896. 
Firmenakten 2c. 
 
	        
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