— 480 —
8. Freie Fahrt:
bei Tage: bei Dunkelheit:
Signalarm schräg rechts nach oben gestellt Grünes Licht der Signallaterne.
(unter einem Winkel von etwa 45 Grad).
Erscheint es erforderlich, die Stellung des Signals bei Dunkelheit auch nach rückwärts
erkennbar zu machen, so zeigt die Laterne dorthin bei Haltstellung volles weißes Licht,
bei Fahrtstellung theilweise geblendetes weißes Licht (Sternlicht oder mattweißes
Licht).
Wo es für nothwendig erachtet wird, die Ablenkung der Züge vom durchgehenden
Gleise durch Signale an einem und demselben Signalmaste kenntlich zu machen, erhält
der letztere zwei oder drei Arme und die gleiche Zahl Laternen über einander. Die
unteren Arme und Laternen werden zur Signalgebung nur verwendet, wenn eine Ab-
lenkung vom durchgehenden Gleise stattfinden soll; beim Haltsignal und beim Fahrsignal
für das durchgehende Gleis sind die unteren Arme senkrecht gestellt und zeigen die unteren
Laternen kein Licht.
Die dem Zuge entgegen rothes oder kein Licht zeigenden Laternen müssen nach
rückwärts volles weißes Licht und die dem Zuge entgegen grün leuchtenden Laternen
müssen nach rückwärts theilweise geblendetes weißes Licht (Sternlicht oder matt-
weißes Licht) zeigen.