Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1892. (58)

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19. Es folgt ein Sonderzug nach: 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
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Außer dem echlußsignal eine grüne Simal 1 18 mit der enderung, daß 
Scheibe oben auf dem letzten Wagen oder eine der beiden vorgeschriebenen Laternen 
zu jeder Seite desselben. auch nach hinten grünes Licht zeigt. 
Fiür einzeln fahrende Lokomotiven genügt 
die Anbringung einer grün leuchtenden 
Laterne hinten außer der rothen Schluß- 
laterne. 
20. Es kommt ein Sonderzug in entgegengesetzter Richtung: 
bei Tage: bei Dunkelheit. 
. — — 
  
  
  
Eine grüne runde e Scheibe vorn an der Eine grün leuchtende Laterne über den 
Lokomotive. weiß leuchtenden Laternen vorn an der 
Lokomotive.
	        
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