Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

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und  die  Farbe  und  Beschaffenheit  der  vorliegenden  Teile  anzugeben.  Schließlich
ist  jedes  Organ  äußerlich  und  innerlich  zu  prüfen.

2.  Offnung  der  Bauchhöhle.
S  II.

(1)  Die  Vorhaut  und  der  Penis  oder  das  Euter  sind  zurückzulegen,  indem  ihre
Aufhängebänder  durchschnitten  werden.  Dann  ist  die  Bauchhöhle  durch  einen  Längs—
und  Querschnitt  zu  öffnen.  Der  Längsschnitt  erstreckt  sich  vom  Schaufelknorpel  bis
zur  Schambeinfuge,  der  Querschnitt  vom  hinteren  Rande  der  letzten  Rippe  der  einen
Seite  bis  zum  hinteren  Rande  der  letzten  Rippe  der  anderen  Seite.  Bei  der  Anlegung
  des  Längsschnitts  ist  jede  Verletzung  der  dicht  an  der  Bauchwand  gelegenen
Organe  zu  vermeiden.  Es  ist  deshalb  zuerst  nur  ein  ganz  kleiner  Einschnitt  hinter
dem  Schaufelknorpel  in  das  Bauchfell  zu  machen  und  beim  Einschneiden  darauf  zu
finger  und  sodann  der  Mittelfinger  der  linken  Hand  in  die  Bauchhöhle  eingeführt
und  die  Bauchdecke  von  den  Eingeweiden  der  Bauchhöhle  abgehoben  und  zwischen
beiden  Fingern  der  Schnitt  durch  die  Bauchwand  in  der  Richtung  der  Mittellinie
und  links  vom  Nabel  bis  zur  Schambeinfuge  fortgesetzt.  Dann  ist  der  Querschnitt
zu  machen,  der  am  hinteren  Rande  der  letzten  Rippen  verläuft  und  an  dem  außenseitigen
  Rande  der  großen  Lendenmuskeln  endet.

(2)  Nach  dieser  breiten  Offnung  der  Bauchhöhle  werden  die  allgemeinen  Verhältnisse
  der  Bauchhöhle  bestimmt,  zu  denen  ein  etwa  vorhandener  ungewöhnlicher
Inhalt,  die  Lage  und  Farbe  sowie  das  sonstige  Aussehen  der  vorliegenden  Teile  und
der  Stand  des  Zwerchfells  gehören.

(s)  Wenn  die  tödliche  Krankheit  an  den  Organen  der  Bauchhöhle  zu  suchen  ist,
empfiehlt  es  sich,  an  die  Offnung  der  Bauchhöhle  ihre  Untersuchung  (§  13)  sofort
anzuschließen.  In  der  Regel  aber  ist  nach  Offnung  der  Bauchhöhle  und  Feststellung
ihrer  allgemeinen  Verhältnisse  die  Untersuchung  der  Brusthöhle  vorzunehmen  und
hierauf  erst  die  weitere  Prüfung  der  Bauchhöhle  auszuführen.

3.  Offnung  und  Untersuchung  der  Brusthöhle.

12.

(1)  Zunächst  werden  die  Weichteile  vom  Brustkorb  abgelöst  und  untersucht.
Wenn  Veränderungen  angetroffen  werden,  sind  Schnitte  durch  die  Brustwände
zu  legen.