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Nr. 86. Bekanntmachung,
die Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung
der Staatsschulden betreffend;
vom 13. Dezember 1893.
Nach der von der Ständeversammlung vorgenommenen Wahl des Landtagsausschusses
zu Verwaltung der Staatsschulden ist derselbe in folgender Weise zusammengesetzt:
Es sind gewählt worden:
a) aus der ersten Kammer:
als Mitglieder: E als Stellvertreter:
der Oberlandesgerichtspräsident a. D. Deg= der Rittergutsbesitzer von Trützschler auf
ner aus Dresden, Dorfstadt,
der Rittergutsbesitzer Peltz auf Ramsdorf; der Rittmeister a. D. von Bodenhausen
auf Pöhl;
b) aus der zweiten Kammer:
als Mitglieder: als Stellvertreter:
der Gutsbesitzer, Oekonomierath Uhlemann der Rittergutsbesitzer von Oehlschlägel
aus Görlitz, auf Oberlangenau,
der Handelskammerpräsident, Geheimer der Rechtsanwalt und Rittergutsbesitzer,
Kommerzienrath Georgi aus Mylau, Justizrath Opitz auf Treuen oberen
der Direktor des Landwirthschaftlichen Kredit- Theils,
vereins im Königreiche Sachsen, Hof= der Privatus May in Polenz.
rath Dr. jur. Mehnert aus Dresden.
Die Mitglieder haben durch Wahl aus ihrer Mitte den Oberlandesgerichtspräsi-
denten a. D. Degner zum Vorsitzenden, den Hofrath Dr. jur. Mehnert aber zu dessen
Stellvertreter bestimmt.
Nach Maßgabe von § 17 des Gesetzes vom 29. September 1834, die Errichtung
der Staatsschuldenkasse betreffend, wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
1893. 41