Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1893. (59)

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Nr. 86. Bekanntmachung, 
die Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung 
der Staatsschulden betreffend; 
vom 13. Dezember 1893. 
Nach der von der Ständeversammlung vorgenommenen Wahl des Landtagsausschusses 
zu Verwaltung der Staatsschulden ist derselbe in folgender Weise zusammengesetzt: 
Es sind gewählt worden: 
a) aus der ersten Kammer: 
als Mitglieder: E als Stellvertreter: 
der Oberlandesgerichtspräsident a. D. Deg= der Rittergutsbesitzer von Trützschler auf 
ner aus Dresden, Dorfstadt, 
der Rittergutsbesitzer Peltz auf Ramsdorf; der Rittmeister a. D. von Bodenhausen 
auf Pöhl; 
b) aus der zweiten Kammer: 
als Mitglieder: als Stellvertreter: 
der Gutsbesitzer, Oekonomierath Uhlemann der Rittergutsbesitzer von Oehlschlägel 
aus Görlitz, auf Oberlangenau, 
der Handelskammerpräsident, Geheimer der Rechtsanwalt und Rittergutsbesitzer, 
Kommerzienrath Georgi aus Mylau, Justizrath Opitz auf Treuen oberen 
der Direktor des Landwirthschaftlichen Kredit- Theils, 
vereins im Königreiche Sachsen, Hof= der Privatus May in Polenz. 
rath Dr. jur. Mehnert aus Dresden. 
  
Die Mitglieder haben durch Wahl aus ihrer Mitte den Oberlandesgerichtspräsi- 
denten a. D. Degner zum Vorsitzenden, den Hofrath Dr. jur. Mehnert aber zu dessen 
Stellvertreter bestimmt. 
Nach Maßgabe von § 17 des Gesetzes vom 29. September 1834, die Errichtung 
der Staatsschuldenkasse betreffend, wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
1893. 41
	        
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