Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1895. (61)

— 95 — 
Nr. 41. Bekanntmachung, 
die Anleihe der Stadtgemeinde Plauen i. V. betreffend; 
vom 9. August 1895. 
D as Ministerium des Innern genehmigt im Einverständnisse mit dem Finanz-Ministerium, 
daß auf Grund des vorgelegten Nachtrags zum Anleiheplane für die von der Stadtgemeinde 
Plauen im Jahre 1892 aufgenommene 4 prozentige Anleihe von 3000 000 Mark 
(s. Bekanntmachung vom 23. Mai 1892, Seite 215 des G.= u. V.-Bl.) die von 
dieser Summe noch nicht begebenen 2000000 Mark zum Zinsfuße von 3 ½ Prozent 
zur Ausgabe und nach Maßgabe des ebenfalls vorgelegten neuen Tilgungsplanes zur 
Tilgung gelangen, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, den 9. August 1895. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
v. Charpentier. 
Münckner. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.