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Verzeichniß
der den Militäranwärtern im Königlich Sächsischen Staatsdienste
vorbehaltenen Stellen.
Anmerkung. 1. Die in dem Verzeichnisse aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern aus-
schließlich vorbehalten, sofern bei den einzelnen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist.
2. Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege des
Aufrückens beziehentlich der Beförderung zugänglich sind, sind mit einem * bezeichnet.
3. Die Militäranwärter sind von dem in verschiedenen Prüfungsordnungen für Subalternbeamte
erforderlichen Nachweise einer gewissen höheren Schulbildung befreit und beim Vorhandensein der sonstigen
Voraussetzungen auch ohne diesen Nachweis zu den betreffenden Prüfungen zuzulassen.
Angabe Bezeichnung
Bezeichnun bei den für Militär- er Behörden, an
zeich 9 anwärter nicht aus- welche die Bewerb-
der schließlich bestimmten ungen zu rich cht kur Biemerkungen.
Stellen. aeen, in welchem veärdesahsn be
welcher die Anstellung
vorbehalten sind. gewünscht wird.
I. Bei sämmtlichen Verwaltungen.
Expeditionsbeamte, denen lediglich die Besorgung Wegen der Stellen 3 vergleichen die r
des Schreibwerks und der damit zusammen- der Diener im Be- (Ministerium des
hängenden Dienstverrichtungen obliegt (Diä-
tisten, Lohnschreiber u. s. w.).
Diener (Büreau-, Kanzlei-, Kassen-, Registratur-,
Archiv= und andere Diener — einschließlich
der Arresthausinspektoren, Wachtmeister, Ober-
aufseher, Aufseher, Ministerialfouriere, Auf-
wärter, Aktenträger, Aktenhefter, Ausläufer,
Botenmeister, Boten, Kastellane, Hausmeister,
Hausmänner, Portiers und Wächter —).
II. Gesammtministerium.
reiche des Justiz-
ministeriums an
dieses.
Wegen der Stellen
der Diener im Ge-
schäftsbereiche der
I., II., III. Ab-
theilung des
Ministeriums des
Innern an dieses.
Hauptstaatsarchiv.
Büreauassistent, abvwechselnd. Gesammt—
* Sekretäre. zur Hälfte. ministerium.
Kultus und öffent-
lichen Unterrichts)
20 und 5.
22*