Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1895. (61)

  
Bezeichnung 
der 
Stellen. 
119 
— 
Angabe 
bei den für Militär- 
andwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an 
welche die Bewerb- 
ungen zu richten sind, 
wenn es nicht die 
Behörde selbst ist, bei 
welcher die Anstellung 
gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
6. Seminare. 
Maschinisten. 3 
  
7. Taubstummenanstalten zu Bresden, Plauen 
bei Bresden und Leipzig. 
Heizer, 
Werkmeister, 
* Wirthschaftsbeamter in Dresden, 
Wirthschaftsbeamter in Leipzig. 
8. Prokuratur - Rentamt Meißen. 
Expedient. 
  
1 
1 
V. Justiz-Ministerium. 
Landgerichte, Staatsanwaltschaften bei den 
Landgerichten und Amtsgerichte. 
Dienergehilfen (einschließlich der Gerichts- 
remunerirte (das sind aushülfsweise zu 
Expedientenarbeiten verwendete) Lohn- 
schreiber, 
Expedienten, 
* Aktuare (Büreauassistenten), 
* Sekretäre. 
  
vollziehergehilfen), 
D. 
/zur Hälfte. 
5 
abwechselnd. 
  
  
Ministerium des 
Kultus und öffent- 
lichen Unterrichts 
beziehentlich 
die Seminar- 
deputation zu 
Bautzen, die Ad- 
ministration des 
von Fletcher'schen 
Seminars zu 
Dresden und das 
domstiftliche 
Konsistorium zu 
Bautzen. 
Ministerium des 
Kultus und öffent- 
lichen Unterrichts. 
Ministerium des 
Kultus und öffent- 
  
  
lichen Unterrichts. 
Ministerium. 
  
23“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.