— 141 —
Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
13. Stück vom Jahre 1895.
Inhalt: Nr. 60. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung der Cranzahl-Oberwiesenthaler
Eisenbahn betr. S. 141. — Nr. 61. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung der
Waldheim-Kriebethaler Eisenbahn betr. S. 142. — Nr. 62. Verordnung, die Abtretung von Grundeigen-
thum zu Erbauung einer Eisenbahn von Kohlmühle nach Hohnstein betr. S. 143. — Nr. 63. Verordnung,
die veterinärpolizeiliche Behandlung der aus dem Auslande auf dem Seewege zur Einfuhr gelangenden Wieder-
käuer und Schweine betr. S. 145. — Nr. 64. Bekanntmachung, die Ernennung von Kommissaren für
den Staatseisenbahnbau betr. S. 146. — Nr. 65. Gesetz, die provisorische Forterhebung der Steuern und
Abgaben im Jahre 1896 betr. S. 148. — Nr. 66. Verordnung, die Beförderung von feuergefährlichen,
nicht zu den Sprengstoffen gehörenden Gegenständen, sowie von ätzenden Stoffen auf der Elbe betr. S. 149.
Nr. 60. Verordnung,
die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung einer schmalspurigen
Eisenbahn von Cranzahl nach Oberwiesenthal betreffend;
vom 25. Oktober 1895.
Mu Allerhöchster Genehmigung und auf Grund Ständischer Ermächtigung wird von
dem Ministerium des Innern behufs Erbauung einer schmalspurigen Eisenbahn von
Cranzahl nach Oberwiesenthal andurch verordnet wie folgt:
§ 1. Die Vorschriften des Gesetzes vom 3. Juli 1835, die Abtretung des zu Er-
bauung einer von Leipzig nach Dresden anzulegenden und nach Befinden bis zur Grenze
zu verlängernden Eisenbahn erforderlichen Grundeigenthums betreffend (G.= u. V.-Bl.
S. 371 flg.) und beziehentlich soweit dieses Gesetz durch spätere Bestimmungen Abänder-
ungen erlitten hat, die einschlagenden späteren Vorschriften finden auch Anwendung auf
den Bau der obengedachten Bahn nebst Anschlußgleisen.
62. Hinsichtlich des bei der Abtretung von Grundeigenthum für diese Eisenbahn
zu beobachtenden Verfahrens ist allenthalben denjenigen Bestimmungen nachzugehen,
welche in der Vollziehungsverordnung zum Gesetze vom 3. Juli 1835 (G.= u. V.-Bl.
Ausgegeben zu Dresden den 20. Dezember 1895. 26