Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1895. (61)

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Nr. 68. Bekanntmachung, 
eine Anleihe des Zwickau-Oberhohndorfer Steinkohlenbauvereins betreffend; 
vom 11. Dezember 1895. 
Nachdem dem Zwickau-Oberhohndorfer Steinkohlenbauverein in Zwickau behufs Auf— 
nahme einer mit Vier vom Hundert verzinslichen und nach Maßgabe der vorgelegten 
Hauptschuldverschreibung von 1898 ab binnen 25 Jahren zu tilgenden Anleihe von 
Einer Million Mark 
zur Ausgabe von 1500 auf den Inhaber lautenden Schuldscheinen zu 300 Mark und 
1100 desgleichen zu 500 Mark sammt Zinsleisten und Zinsscheinen die erforderliche 
Genehmigung ertheilt worden ist, wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 11. Dezember 1895. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
v. Metzsch. v. Watzdorf. 
  
Nr. 69. Verordnung, 
die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung der Bahnhofsanlagen 
in Werdau und die im Norden dieses Bahnhofes geplante Verbindungs- 
bahn zwischen den Bahnlinien Leipzig-Hof und Werdau-Mehltheuer 
betreffend; 
vom 12. Dezember 1895. 
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Im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Betriebes macht sich eine umfassende 
Erweiterung der Bahnhofsanlagen in Werdau und die im Norden dieses Bahnhofes 
geplante Verbindungsbahn zwischen den Bahnlinien Leipzig-Hof und Werdau-Mehltheuer 
nöthig. Da keine Aussicht vorhanden ist, den Arealerwerb mit Erfolg freihändig durch- 
zuführen, so wird mit Allerhöchster Genehmigung von dem Ministerium des Innern auf 
Grund von § 2 des Gesetzes, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung 
bestehender Eisenbahnen betreffend, vom 21. Juli 1855 (G.= u. V.-Bl. S. 120) andurch 
verordnet wie folgt:
	        
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