Gesetz- und Verordnungoblatt
für das Königreich Sachsen.
1. Stück vom Jahre 1895.
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InhalttNr.1.Verordnung,dieEnteignungvonGrundeigenthumsitt-ErweiterungderBabnbofsanlagenin
Mittweida betr. S. 1. — Nr. 2. Verordnung zu weiterer Ausführung des Gesetzes vom 20. Mai 1867,
das Befugniß zu Aufnahme von Protokollen und zu Beglaubigungen bei den Justiz= und Verwaltungsbehörden
betr. S. 2. — Nr. 3. Bekanutmachung, eine Anleihe der Stadt Glauchau betr. S 3. — Nr. 4. Ver-
ordnung, Abänderungen des Regulatios für die thbeologischen Prüfungen in Leipiig betr. S. 3. — Nr. 5.
Verordnung, die Erhebung eines Zuschlags zur Einkommensteuer im Jahre 1895 betr. S. 4. — Nr. 6.
Bekanntmachung, die Festsetzung des Betrages der für die Naturalverpflegung der Truppen im Jahre 1895
zu gewährenden Vergütung betr. S. 5. — Nr. 7. Bekanntmachung, eine Anleihe des Steinkohlenbau-
vereins Concordia zu Oelsnitz betr. S. 5.
Nr. 1. Verordnung,
die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung der Bahnhofsanlagen
in Mittweida betreffend;
vom 17. Dezember 1894.
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Im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Betriebs macht sich eine umfassende
Erweiterung der Bahnhofsanlagen in Mittweida erforderlich.
Da keine Aussicht vorhanden ist, das hierzu erforderliche Areal zu angemessenen
Preisen freihändig zu erwerben, so wird mit Allerhöchster Genehmigung von dem Mi-
msterium des Innern auf Grund von § 2 des Gesetzes, die Expropriation von Grund-
eigenthum für Erweiterung bestehender Eisenbahnen betreffend, vom 21. Juli 1855
(G.= u. V.-Bl. S. 120) andurch verordnet, wie folgt:
# 1. Die Bestimmungen im § 1 des nurgedachten Gesetzes vom 21. Juli 1855.
sind nach Moßgabe des von dem Ministerium des Innern genehmigten Plans auf die
Erweiterung der Bahnhofsanlagen in Mittweida in Anwendung zu bringen.
Ausgegeben zu Dresden den 16. Januar 1895, 1.