Blumenau,
Kupferhammer-Grünthal,
Rothenthal,
sowie das jetzt ebendahin einbezirkte
Olbernhauer Forstrevier,
b) die jetzt zum Bezirke des Amtsgerichts Sayda gehörigen Ortschaften
Deutscheinsiedel mit Brüderwiese und Hammerwerk,
Deutschneudorf mit Fuchsleithenberg, Mühlberggasse, Salzweg, Wetzelhübel
und Wolfgasse sowie Deutschcatharinenberg,
Hallbach mit Hölle und Häusern an Hutha sowie Hutha,
Kleinneuschönberg,
Niederneuschönberg,
Niederseiffenbach mit Lässigheerd, Glöckner-, Neu= und Niederlochmühle,
Seiffner Grund anth. und Hirschberg,
Oberneuschönberg mit Eisenzeche anth. und Zechenmühle,
Oberseiffenbach mit Oberlochmühle sowie Häusern bei Deutschcatharinenberg,
Reukersdorf,
sowie das jetzt ebendahin einbezirkte
Hirschberger Forstrevier
überwiesen.
Die bis zum 31. März 1895 bei den Amtsgerichten Zöblitz und Sayda anhängig
gewordenen Rechtssachen jeder Art, die, wenn das Amtsgericht Olbernhau schon früher
in Wirksamkeit getreten wäre, bei diesem anhängig zu machen gewesen wären, sind vom
1. April 1895 an beim Amtsgerichte Olbernhau fortzustellen. Jedoch verbleibt den
Amtsgerichten Zöblitz und Sayda die Vollstreckung derjenigen Freiheitsstrafen, die in
den auf das Amtsgericht Olbernhau übergehenden Strafsachen erkannt und bis zum
31. März 1895 angetreten worden sind.
4.
Die Verwaltungsbezirke der Amtshauptmannschaften Marienberg und Freiberg
sowie der amtshauptmannschaftlichen Delegation zu Sayda bleiben unverändert.
Dresden, den 2. Februar 1895.
Die Ministerien der Justiz und des Innern.
Schurig. v. Metzsch.
Böhm.