Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1895. (61)

  
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2. Febr. 
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März 
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der 
Ausstellung. 
11. 
Ausgabe. 
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29. 
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. März 
März 
. März 
März 
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März 
März 
März 
März 
März 
Mai 
  
Inhalt. 
Verordnung der Ministerien der Justiz und des Innern zu Aus- 
führung des Gesetzes, die Errichtung eines Amtsgerichts 
in Olbernhau betr. 
Verordnung des Ministeriums des vinern den dandel mit 
Giften betr. 
Verordnung des Justiz- Ministeriums zur Bekanntmachung einer mit 
der Großherzoglich Badischen Regierung über die gegen- 
seitige Leistung der Rechtshülfe getroffenen Ver- 
einbarung . 
Bekanntmachung des Finanz- ir die Postorbnung 
vom 11. Juni 1892 betr. . 
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Abiretung von 
Grundeigenthum zu Erbauung der in das sächsische 
Staatsgebiet fallenden Strecken einer normalspurigen Eisen- 
bahn von Rippach-Poserna nach Leipzig- Plagwit 
einerseits und Markranstädt andererseits betr. 
Bekanntmachung sämmtlicher Ministerien, eine Ergänzung der 
Grundsätze für die Besetzung der Subaltern- und 
Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staats- 
behörden mit Militäranwärtern betr. 
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Vergütung für 
die Einziehung der Beitäge und für die Verwend- 
ung und Entwerthung der Marken bei der Invalidi— 
täts- und Altersversicherung betr. 
Verordnung des “ Abänderungen und 
Ergänzungen des 
ments vom 15. Oktober 1886 betr. 
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Kriegs, die 
praktische Beschäftigung der Regierungs-Bau- 
führer bei Garnison-Baubeamtern betr. . . 
Verordnung der Ministerien des Innern und des Kultus und öffent- 
lichen Unterrichts, die Abänderung einiger Ausführungs- 
bestimmungen zu dem Gesetze über die Sonn-, Fest- 
und Bußtagsfeier vom 10. September 1870 betr. 
Verordnung des Ministeriums des Innern, Lei ich entransporte 
betr. 
Verordnung des Ministeriums des I Innern, einen Nach tra g zum 
Arzneibuch für das Deutsche Reich ber. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Kultus und öfentlichen Unter= 
richts, das zwischen dem Königreich Sachsen und dem Fürsten- 
thum Reuß Aelterer Linie wegen Ausschulung der Fürstl. 
Reußischen Gemeinde Sachswitz aus dem Schul- 
verbande Elsterberg des Königreichs Sachsen abge— 
schlossene Uebereinkommer betr. . 
Pferde— Ausbebungs- Regle- 
l 
  
Stück. Nr 
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Seite. 
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