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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
3. Stück vom Jahre 1895.
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JInhalt: Nr. 16. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zur Erbauung einer Eisenbahn von Rippach
Poserna nach Leipzig-Plagwitz einerseits und Markranstädt andererseits betr. S. 33. — Nr. 17. Verord-
nung, die Vergütung für die Einziehung der Beiträge und für die Verwendung und Entwerthung der Marken
bei der Invaliditäts= und Altersversicherung betr. S. 34. — Nr. 18. Verordnung, Abänderungen und
Ergänzungen des Pferde-Aushebungs-Reglements betr. S. 35. — JNr. 19. Verordnung, die praktische
Beschäftigung der Regierungs-Bauführer bei Garnison-Baubeamten betr. S. 36. — Nr. 20. Verordnung,
die Abänderung einiger Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze über die Sonn-, Fest= und Bußtagsfeier
vom 10. September 1870 betr. S. 37. — Nr. 21. Verordnung, Leichentransporte betr. S. 39. — Nr. 22.
Verordnung, einen Nachtrag zum Arzneibuch für das Deutsche Reich betr. S. 39.
Nr. 16. Verordnuung,
die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung der in das sächsische
Staatsgebiet fallenden Strecken einer normalspurigen Eisenbahn von
Rippach-Poserna nach Leipzig-Plagwitz einerseits und Markranstädt
andererseits betreffend;
vom 12. Februar 1895.
Mit Allerhöchster Genehmigung und auf Grund der in der Ständischen Schrift vom
1. März 1894 ertheilten Ermächtigung, wird von dem Ministerium des Innern behufs
Erbauung der in das sächsische Staatsgebiet fallenden Strecken einer normalspurigen
Eisenbahn von Rippach-Poserna nach Leipzig-Plagwitz einerseits und Markranstädt
andererseits andurch verordnet wie folgt:
& 1. Die Vorschriften des Gesetzes vom 3. Juli 1835, die Abtretung des zu Er-
bauung einer von Leipzig nach Dresden anzulegenden und nach Befinden bis zur Grenze
zu verlängernden Eisenbahn erforderlichen Grundeigenthums betreffend (G.= u. V.-Bl.
S. 371 flg.), und beziehentlich soweit dieses Gesetz durch spätere Bestimmungen Abänder-
ungen erlitten hat, die einschlagenden späteren Vorschriften leiden auch Anwendung auf
den Bau der obengedachten Bahn nebst Anschlußgleisen.
Ausgegeden zu Dresden den 29. März 1895. 7