Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1895. (61)

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Nr. 31. Verordnung, 
die Errichtung einer Kammer für Handelssachen beim Landgerichte Zwickau 
und die Veränderung des Bezirks der Kammer für Handelssachen in Glauchau 
betreffend; 
vom 21. Mai 1895. 
Mit Allerhöchster Genehmigung wird verordnet, was folgt. 
Am 1. Oktober 1895 wird beim Landgerichte Zwickau für die Bezirke der Amts- 
gerichte Crimmitschau, Eibenstock, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Kirchberg, Lößnitz, 
Schneeberg, Schwarzenberg, Werdau, Wildenfels und Zwickau eine Kammer für Handels- 
sachen errichtet. Die Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen in Glauchau wird 
dementsprechend beschränkt. 
Andererseits werden der Kammer für Handelssachen in Glauchau neben den ihr 
verbleibenden Bezirken Glauchau und Meerane vom gleichen Zeitpunkt ab die Bezirke 
der Amtsgerichte Hohenstein-Ernstthal, Lichtenstein und Waldenburg zugetheilt. 
Die Zuständigkeit der neuerrichteten wie der veränderten Kammer ist für die vom 
bezeichneten Tage ab anhängig werdenden Sachen begründet. 
Dresden, den 21. Mai 1895. 
Ministerium der Justiz. 
Schurig. 8 
öhm. 
  
Sbherichtigung. 
Auf Seite 46 des diesjährigen Gesetz= und Verordnungsblattes in § 3 unter 1 muß es statt 
(Drucksache Nr. II) heißen: (Drucksache Nr. 1). 
  
  
Druck und Verlag der Königl. Hofbuschdruckerei von C. C. Meinbhold & Sohne, Dresden.
	        
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