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aus den Bezirken der Amtshauptmannschaften
Meißen
Großenhain
Leipzig
Borna
Grimma an die Anstaltsdirektion Hubertusburg,
Rochlitz
Döbeln
Oschatz und
der Stadt Leipzig
aus den Bezirken der Amtshauptmannschaften
Dresden-Altstadt für Männer an die Anstaltsdirektion Sonnen-
Dresden-Neustadt stein, für Frauen an die Anstaltsdirektion
der Stadt Dresden . Hubertusburg;
B. für unheilbare Kranke, welche tief verblödet sind und schon durch ihren Anblick Abscheu
erregen, für chronisch Tobsüchtige und für Sieche, bei welchen nach abgelaufenem
Krankheitsprozesse mit schwerer geistiger Störung körperliche Hinfälligkeit verbunden
ist, desgleichen
C. für solche unheilbare Kranke, die vorher in der Irrenstation zu Waldheim verpflegt
wurden oder die sonst ihres Vorlebens halber zur gemeinsamen Verpflegung mit
unbescholtenen Kranken nicht geeignet erscheinen (heilbare Kranke der letzteren Art
werden auf deshalb an das Ministerium des Innern zu richtenden Antrag in die
Irrenstation zu Waldheim aufgenommen),
aus allen Landestheilen an die Anstaltsdirektion Colditz;
Db. für heilbare und unheilbare Kranke, welche nicht der evangelisch-lutherischen Konfession
angehören oder Nichtsachsen sind, desgleichen
E. für unheilbare erwachsene Kranke, welche an angeborenem Blödsinn leiden (Idioten),
aus allen Landestheilen an die Anstaltsdirektion Hubertusburg.