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Nr. 35. Verordnung,
Abänderungen und Ergänzungen des Pferdeaushebungs-Reglements
vom 15. Oktober 1886 betreffend;
vom 15. Juli 1895.
Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs werden die §§ 12, 18, 24,
25, 32 und 33 sowie Anlage D des Pferdeaushebungs-Reglements vom 15. Oktober
1886 (G.= u. V.-Bl. S. 174 flg.) in nachstehender Weise abgeändert beziehentlich
ergänzt:
1.
2.
Im § 12 Absatz 4 Zeile 1 ist statt „solche Orte“ zu setzen: „die Plätze“.
Im 8§18 Absatz 1 Zeile 3 ist hinter „Musterungs-Kommission"“ einzuschalten:
„sowie dessen Stellvertreter“.
Dem Absatz 1 desselben Paragraphen ist anzufügen:
„Eine Mittheilung über Tag, Stunde und Ort der Musterung und Aus-
hebung erhalten auch die übrigen Mitglieder der Musterungs-Kommission und
sämmtliche Stellvertreter, welche zunächst gleichfalls am Musterungsorte ein-
zutreffen haben und im Nichtbedarfsfalle von dem geschäftsleitenden Mitgliede
wieder zu entlassen sind.“
. Im § 24 ist dem Absatz 3 (hinter „ferneren Aushebungsbezirk") anzufügen:
„Werden hiernach zu Civil-Kommissaren bezw. Stellvertretern nichtbeamtete
Personen bestimmt, so sind dieselben seitens der betreffenden Amtshauptmann-
schaften für das zu übernehmende Amt besonders zu verpflichten.“
Dem 8 25 Absatz 2 ist anzufügen:
„Ist die Vereidigung in den vom Kriegs-Ministerium bezeichneten Fällen
schon im Frieden vorgenommen worden, so ist der Civil-Kommissar verpflichtet,
die Taxatoren vor Beginn des Geschäfts auf den geleisteten Eid hinzuweisen.
Im § 32 Absatz 1 Zeile 2 ist hinter „deren“ einzuschalten:
„Prüfung durch die Musterungs-Kommissionen, die“.
Dem Absatz 1 desselben Paragraphen ist anzufügen:
„Die in jedem Aushebungsbezirke anzukaufende Anzahl an Fahrzeugen und
Geschirren nebst Zubehör wird den Civil-Kommissaren dieser Bezirke bekannt
gegeben, welche, unter Zuschlag des den Militär-Kommissaren vorzuführenden
Ueberschusses von 50 Prozent, die Vertheilung auf die Gemeinden vornehmen.“
Im 8§ 33 ist dem Absatz 1 anzufügen:
„Erörterungen, in welchen Ortschaften Koppelführer zu erlangen sein werden,
sind seitens der Civil-Kommissare schon im Frieden anzustellen.“