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Nach Tarifposition 9
wird die durch Gesetz vom 17. März 1886 erledigte Position „Cessionen“ in folgender
Form wieder eingestellt:
„10. Cessionen wie Abtretungen, siehe Verträge, Pos. 34 unter A.“
Tarifposition 11
fällt weg.
Tarifposition 13, Anmerkungen, Absatz 4
erhält folgende Fassung:
„Bei dergleichen Anordnungen auf den Todesfall ist der Stempel innerhalb
6 Monaten vom Todesfalle an gerechnet beizubringen und kommen wegen der
Verhaftung für Entrichtung desselben die bei der Erbschaftssteuer geltenden ent-
sprechenden Bestimmungen zur Anwendung.“
Tarifposition 20
fällt weg.
Tarifposition 26
erhält folgende Fassung:
„26. Schenkungen, siehe Verträge, Pos. 34 unter D.“
Tarifposition 27
erhält folgende Fassung:
„27. Schuldverschreibungen siehe Verträge, Pos. 34 unter A und C, An-
merkungen.“
Tarifposition 32.
Am Schlusse derselben wird der Zusatz
„und C“
angefügt.
Tarifposition 33.
Der Eingang derselben erhält folgende Fassung:
„33. Versteigerungsprotokolle über freiwillige Versteigerungen, dafern die
letzteren
a) öffentlich und
b) entweder“ u. s. w. wie zeither.
In dem die Stempelbefreiungen betreffenden Absatze kommen die Worte „o) die
Protokolle über Zwangsversteigerungen“ und der Buchstabe „b“ in Wegfall.