Alternieren — Amendement.
Ablehnung gewisser öffentlicher Amter
und zur Ablehnung von Vormundschaften,
welche in der Regel 60jährigen Personen
zusteht 2c. Auch im Strafrecht ist das
A. von besonderer Bedeutung. Hier gilt
namentlich die Jugend als ein Strafmilderungsgrund,
ja es kann sogar gegen
Kinder unter zwölf Jahren nach den meisten
Strafgesetzgebungen ein strafrechtliches
Verfahren gar nicht stattfinden. Nach
dem deutschen Strafgesetzbuch (§55) kann
jedoch ein noch nicht zwölfjähriger Verbrecher
in eine Erziehungs= oder sonstige
Besserungsanstalt untergebracht, auch können
gegen ihn sonstige zur Besserung und
Beaufsichtigung geeignete Maßregeln ergriffen
werden. Verbrecher, welche zwar
das 12., nicht aber das 18. Lebensjahr
zur Zeit der That vollendet hatten (jugendliche
Verbrecher),mn sind freizusprechen,
wenn sie bei Begehung der strafbaren
Handlung die zur Erkenntnis ihrer Strafbarkeit
erforderliche Einsicht nich besaßen.
Auch soll gegen jugendliche Verbrecher
nie auf Todesstrafe oder Zuchthausstrafe
und überhaupt stets auf eine geringere
Strafart und Strafdauer als Erwachsenen
gegenüber erkannt werden. Ebensowenig
darf das Erkenntnis auf Verlust
der bürgerlichen Ehrenrechte oder
auf Poli eiguficht lauten. In besonders
leichten Fäden kann bei Vergehen und
Üübertretungen jugendlicher Personen das
Urteil sogar nur auf Verweis lauten. Vgl.
Deutsches Strafgesetzbuch, §# 56 f.
Alternieren (lat.), das mechselseitige
Ablösen von zweien oder mehreren in irgend
einem Geschäft. Alternät (neulat.),
diplomatischer Gebrauch, wonach
im Range gleichstehende Mächte in Verträgen
2c. in abwechselnder Reihenfolge
aufgeführt werden.
Alterspräsident, das älteste Mitglied
einer Körperschaft, welches, solange die
Wahl des Präsidiums noch nicht erfolgt
ist, inzwischen die Leitung der Geschäfte
wahrzunehmen hat. So treten insbesondere
nach der Geschäftsordnung des deutschen
Reichstags (§ 1) beim Eintritt in
eine neue Legislaturperiode nach Eröffnung
des Reichstags die Mitglieder des
letztern unter dem Vorsitz ihres ältesten
Staatslegikon.
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Mitglieds zusammen. Das Amt dieses
Alterspräsidenten kann von dem dazu Berufenen
auf das im Lebensalter ihm am
nächsten stehende Mitglied übertragen werden.
Für jede fernere Session derselben
Legislaturperiode dagegen setzen die Präsidenten
der vorangegangenen Session bis
ur vollendeten Wahl des Präsidenten ihre
unktionen fort. Also nur beidem Beginn
einer neuen Legislaturperiode des Reichs-.
ist ein A. zu wählen.
b ltersversorgungskasse, s. Invalien.
Altesse (franz., spr. äss.), Hoheit,
Ehrenprädikat für fürstliche Personen. A.
impériale, Kaiserliche Hoheit, für den
Kronprinzen des Deutschen Reichs, die
Isterreichischen Erzherz 6". und russischen
Großfürsten; A.ro pale, Königliche Hoheit,
für die königlichen Prinzen und Großherzöge;
A. 86rénissime, Durchlaucht.
Altkatholiken, diejenigen Katholiken,
welche nach der Verkündigung des Dogmas
von der Unfehlbarkeit (s. d.) des
Papstes auf dem vatikanischen Konzil 18.
Quli 1870 sich nach dem Vorgang Dölingers
gegen jenes Dogma erklärten und
dadurch in Opposition zu dem päpstlichen
Stuhl und seinen Anhängern gerieten.
In Deutschland wurde Professor Reinkens
in Bonn zum Bischof der A. erwählt und
als solcher von der preußischen Staatsregierung
anerkannt, während man in der
chweiz den Professor Herzog zum altkatholischen
Bischof erwählte. Außer in diesen
beiden Ländern hat der Altkatholizismus
bisher nur wenige Anhänger
gefunden , und auch hier hat die altkathoische
Bewegung nicht den Umfang und
die Bedeutung erlangt, welche man anfange
erwarten zu können glaubte.
ltliberal, s. Liberal.
Ambassade (franz., spr. angbassahd),
Gesandtschaft; Ambassadeur (spr. döhr),
Gesandter ersten Ranges, Botschafter (s.
Gesandte).
Amendementefranz., pr. amangd’'mang),
ein Abänderungs= oder Verbesserungsantrag,
welcher namentlich im Schoß einer
parlamentarischen Körperschaft zu einem
bereits vorliegenden Antrag oder zu einer
Regierungsvorlage, insbesondere zu einem
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