Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1898. (64)

— 278 — 
Nr. 112. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Aktiengesellschaft „Vereinsglück“ in Oelsnitz i. E. 
betreffend; 
vom 22. Dezember 1898. 
Der Aktiengesellschaft Steinkohlenwerk „Vereinsglück“ in Oelsnitz i. E. ist behufs Auf- 
nahme einer Anleihe von 
einer Million fünfhunderttausend Mark, 
welche zur Abstoßung von Darlehnsschulden, zur Rückzahlung des Restes der fünf- 
prozentigen Prioritätsanleihe der Gesellschaft, sowie zur Herstellung von Betriebsanlagen 
und Verstärkung der Betriebsmittel bestimmt ist, zur Ausgabe von auf den Inhaber 
lautenden, mit vier vom Hundert zu verzinsenden und vom 2. Januar 1903 an in 
28 Jahren planmäßig zu tilgenden Schuldscheinen in je 1000 Stücken zu 1000% 
und zu 500 Z& nach Maßgabe der vorgelegten Hauptschuldverschreibung auf Ansuchen 
die Genehmigung ertheilt worden. 
Dresden, am 22. Dezember 1898. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
v. Metzsch. v. Watzdorf. 
Gläsel. 
  
Nr. 113. Verordnung, 
einige Abänderungen der Hofrangordnung vom 21. August 1862 
betreffend: 
vom 27. Dezember 1898. 
Mit Allerhöchster Genehmigung wird hinsichtlich der Hofrangstellung der nachstehend 
bezeichneten Beamten Folgendes verordnet: 
1. Diejenigen Beamten, welchen nur der Rang, nicht aber auch die Stelle eines 
Ministerialdirektors verliehen worden ist, stehen den wirklichen Ministerialdirektoren, dem 
Präsidenten der Oberrechnungskammer und dem apostolischen Vikar im Hofrange nach.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.