Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1898. (64)

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Wekanntmachung, 
die Kündigung der als Staatsschuld übernommenen, ursprünglich 4½ pro- 
zentigen, jetzt 4prozentigen Prioritätsanleihe der vormaligen Leipzig-Dresdner 
Eisenbahnkompagnie vom 1. Juli 1872 und deren Umwandlung in eine 
3½ prozentige Staatsschuld betreffend. 
Des Königliche Finanzministerium hat auf Grund des Gesetzes, die Umwandlung der 
als Staatsschuld übernommenen ursprünglich 4 ½ prozentigen, jetzt 4prozentigen Prioritäts- 
anleihe der vormaligen Leipzig-Dresdner Eisenbahnkompagnie vom Jahre 1872 in eine 
3 ½ prozentige Staatsschuld, beziehentlich die Tilgung derselben betreffend, vom 2. März 
1898 beschlossen, unter verfassungsmäßiger Mitwirkung des Landtagsausschusses zu Ver- 
waltung der Staatsschulden mit der Umwandlung dieser Anleihe in eine 3 ½ prozentige 
Staatsschuld vorzugehen, gleichzeitig aber in Bezug auf den nicht zur Umwandlung ge- 
langenden Theil der Anleihe von dem in Punkt 3 der Generalschuldverschreibung der 
Leipzig-Dresdner Eisenbahnkompagnie vom 1. Juli 1872 gestellten Vorbehalte einer 
Rückzahlung der Anleihe nach einer 3 Monate vorher erfolgten Aufkündigung Gebrauch 
zu machen. 
Demgemäß werden unter Hinweis auf die besondere Bekanntmachung über die Be- 
dingungen der Umwandlung die sämmtlichen, gegenwärtig noch nicht ausgeloosten Schuld- 
scheine der bezeichneten Anleihe hiermit dergestalt aufgekündigt, daß deren Kapitalbeträge 
am 1. Juli 1898 
fällig werden. 
Die Inhaber der Schuldscheine werden aufgefordert, die betreffenden Kapitalbeträge, 
soweit nicht die Umwandlung der Schuldscheine in 3 ½ prozentige in der Zeit vom 
23. Mai bis mit 11. Juni 1898 erfolgt ist, gegen Rückgabe der Schuldscheine nebst den 
dazu gehörigen Zinsleisten und den Zinsscheinen über die ab 1. Juli 189 8 laufenden 
Zinsen vom 1. Juli dieses Jahres ab bei der Staatsschuldenkasse in Dresden und 
der Lotterie-Darlehnskasse in Leipzig in Empfang zu nehmen, da eine Verzinsung über 
den 1. Juli 1898 hinaus nicht stattfindet. 
Dresden, den 14. März 1898. 
Der Landtagsausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden. 
Dr. Mehnert. Dr. G. Ublemann. 
Georgi. von Bodenhausen. Oberbürgermeister Beutler. 
  
  
  
Deuck uud Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinholb S Söhne, Dresben.
	        
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