Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1898. (64)

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Inspektionsbezirk Döbeln, 
mit den Städten und den Ortschaften der Amtshauptmannschaft Döbeln; 
Inspektionsbezirk Rochlitz, 
mit den Städten und den Ortschaften der Amtshauptmannschaft Rochlitz. 
Kreishauptmannschaft Zwickau. 
Inspektionsbezirk Chemnitzl, 
mit der Stadt Chemnitz; 
Inspektionsbezirk Chemnitz li, 
mit den Städten und den Ortschaften der Amtshauptmannschaft Chemnitz; 
Inspektionsbezirk Flöha, 
mit den Städten und den Ortschaften der Amtshauptmannschaft Flöha; 
Inspektionsbezirk Marienberg, 
mit den Städten und den Ortschaften der Amtshauptmannschaft Marienberg; 
Inspektionsbezirk Annaberg, 
mit den Städten und den Ortschaften der Amtshauptmannschaft Annaberg; 
Inspektionsbezirk Schwarzenberg, 
mit den Städten und den Ortschaften der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg; 
Inspektionsbezirk Zwickau, 
mit den Städten und den Ortschaften der Amtshauptmannschaft Zwickau; 
Inspektionsbezirk Plauen, 
mit den Städten und den Ortschaften der Amtshauptmannschaft Plauen; 
Inspektionsbezirk Auerbach, 
mit den Städten und den Ortschaften der Amtshauptmannschaft Auerbach; 
Inspektionsbezirk Oelsnitz, 
mit den Städten und den Ortschaften der Amtshauptmannschaft Oelsnitz; 
Inspektionsbezirk Glauchau, 
mit den Städten und den Ortschaften der Amtshauptmannschaft Glauchau. 
B. Für die Versicherung der Maschinen. 
Inspektionsbezirk Chemnitz, 
mit den Städten und den Ortschaften der Kreishauptmannschaft Zwickau; 
Inspektionsbezirk Dresden, 
mit den Städten und den Ortschaften der Kreishauptmannschaften Dresden und 
Bautzen; 
Inspektionsbezirk Leipzig, 
mit den Städten und den Ortschaften der Kreishauptmannschaft Leipzig. 
 
	        
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