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Auch wird
3. von der Ermächtigung, zur Beschaffung von Material für Beurtheilung der
Wirkungen von Maßregeln zur Bekämpfung der Tuberkulose der Rinder eine Anzahl
Ställe nach Uebereinkunft mit Landwirthen einer den Bestimmungen des vorgelegenen
Gesetzentwurfs entsprechenden ausgiebigen Kontrole zu unterstellen, Gebrauch, über die
hierbei gewonnenen Resultate aber, nach Befinden unter Vorlegung eines diese Ergeb—
nisse berücksichtigenden neuen Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Tuberkulose
der Rinder, einem der nächsten Landtage Mittheilung gemacht werden.
4. Den mittels der Ständischen Schrift vom 11. Januar 1898 an Unsere Regierung
gelangten Anträgen, im Bundesrathe dahin zu wirken, daß die gemischten Privattransit—
läger, insoweit sie nicht dem Transitverkehre dienen, sondern für den Inlandsverkehr
ausgenutzt werden, aufgehoben und Zollkredite für Getreide beseitigt werden, sowie daß
die Ausfuhrvergütung für Mühlenprodukte dem thatsächlichen Ausbeuteverhältnisse
möglichst angepaßt werde, ist durch entsprechende Instruktion an den Bundesrathsbevoll-
mächtigten Folge gegeben worden.
Endlich wird auch
5. dem Antrage der getreuen Stände, bei der Veräußerung von Grundstücken, deren
Erlös in den Domänenfonds zu fließen hat, unter gewissen Voraussetzungen die Ge-
nehmigung der Stände vorzubehalten, entsprochen werden.
Was die sonst noch von den getreuen Ständen gefaßten Beschlüsse anlangt, so be-
halten Wir Uns vor, solche in weitere Erwägung zu nehmen und nach Befinden das
Erforderliche darauf zu verfügen.
Wir verbleiben Unseren getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl bei-
gethan und haben zu Urkund alles dessen gegenwärtigen, in das Gesetz= und Verordnungs-
blatt aufzunehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit Unserem
Königlichen Siegel bedrucken lassen.
Gegeben zu Dresden, den 20. Mai 1898.
1# Albert.
— Heinrich Rudolph Schurig.
Carl Georg Levin von Metzsch.
Carl Paul Edler von der Planitz.
Kurt Damm Paul von Seydewitz.
Werner Rudolf Heinrich von Watzdorf.