Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

  
  
Angabe Bezeichnung 
i-. .-..«;derBehörden,an 
Bezeichnung bei den für Militär- welche die Bewerb- 
der anwärter nicht aus- ungen zu richten find, Bemerk 
schließlich bestimmten wenn es nicht die emerkungen. 
Stellen. Beellem en werchem Behörde selbft ist, bei 
lange Leselden welcher die Anstellung 
vorbehalten sind. gewünscht wird. 
  
  
Bei Ziffer 7, Taubstummenanstalten zu Dresden 2c., ist am Schluß hinzuzufügen: 
Expedient. abwechselnd. 1 Ministerium des 
Kultus und öffent- 6 
lichen Unterrichts. 
Bei Abschnitt 
VI. Finanz-Ministerium 
— G.= u. V.-Bl. 1895, S. 120 flg. und 1897, S. 88 — treten folgende Stellen hinzu: 
1. Verwaltung der direkten Steuern. 
* Sekretäre bei den Kreissteuerräthen. zur Hälfte. Finanz- 
**)* Ministerium. 
5. Verwaltung der indirekten Steuern. 
* Zollsekretäre, 1 « 
* Sekretäre. bei der Zoll= und zur Hälfte. . dinnkn 
* Wirthschaftskontroleur, Steuer-Direktion. 1 « 
  
  
10. Straßen- und Wasserbau-Berwaltung. 
Dampfbootführer. » Finanz- 
6 Ministerium. 
13. Eisenbahn - Verwaltung. 
Bahnsteigschaffner. Generaldirxektion 
der Staatseisen- 
bahnen zu Dresden. 
  
Außerdem sind die Amtsnamen einiger zur Eisenbahn-Verwaltung gehörigen Beamten ab- 
geändert worden, und zwar die Amtsnamen „Billeteure“ in „Fahrgeldkassirer“, „Güter- 
expeditionskassirer“ in „Güterkassirer"“ und „Expeditionshülfsarbeiter“ in „Büreauaspiranten“ 
oder „Stationsaspiranten“, je nachdem sie im Büreau= oder im Stationsdienste beschäftigt 
werden. 
Bei Abschnitt 
VII. Generaldirektion der Königlichen Sammlungen 
für Kunst und Wissenschaft 
— G.= u. V.-Bl. 1895, S. 123 — 
bestehen anstatt der bisherigen jetzt folgende Stellen:
	        
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