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Inhaltsverzeichniß
des Gesetz= und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen
vom Jahre 1899.
I. Inchronologischer Ordnung.
Tag 4
der Inhalt. Stück. Nr. Seite.
Ausstellung. Ausgabe.
1898. 1899.
20. Dez. 31. Jan. Verordnung des Ministeriums des Innern, die Enteignung von
Grundeigenthum zur Erwriterung der Leipzig-Hofer
Staatseisenbahnlinie zwischen Leipzig und Gaschwitz betr. 1 1 1
21. Dez. 31. Jan. Verordnung des Ministeriums des Innern, die Enteignung von
Grundeigenthum für Erweiterung des Haltepunktes
1899. Oberrothenbach betr. 1 2 2
7. Jan. 31. Jan. Bekanntmachung des Kriegs- Ministeriums, die Festsetzung des
Betrags der für die Naturalverpflegung der Truppen
im Jahre 1899 zu gewährenden Vergütung berr. 1 3 3
24. Jan. 4. März Bekanntmachung der Ministerien des Innern und der Finanzen, eine
weitere Anleihe der Stadt Leisnig betr. .. 2 5 5
25. Jan. 31. Jan. Bekanntmachung des Finanz-Ministeriums, die Eröffn ung des
Betriebs auf der schmalspurigen Nebeneisenbahn von
Wilsdruff nach Nossen betr. 1 4 3
2. Febr. 4. März Bekanntmachung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten
und der Finanzen, den zwischen Sachsen und Oesterreich-
Ungarn wegen mehrerer Eisenbahnanschlüsse an der
sächsisch-österreichischen Grenze unter dem 27. November
1898 abgeschlossenen Staatsvertrag betr. . 2 6 6 fg
9. Febr. 4. März Verordnung sämmtlicher Ministerien, die Einziehung nicht mehr « ÄFEZ
umlaufsfähiger Zehn- und Fünfpfennigstücke betr. 2 7 17
10. Febr. 4. März Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, die Akademie der 1
bildenden Künste zu Dresden betr. 7?2 8 17
13. Febr. 4. März Verordnung des Landeskonfistoriums, die über Erl edigung geist- 6
licher Stellen zu erstattenden Anzeigen betr. 2 9 18
16. Febr. 1. März Bekanntmachung des Ministeriums des Kultus und öffentlichen 6 Kit
» Unterrichts, das zwischen dem Königreiche Sachsen und dem
Fürstenthume Reuß älterer Linie wegen Auspfarrung der i
Fürstlich Reußischen Gemeinde Schönbrunn aus der evan-
gelisch-lutherischen Parochie Ebersgrün im Königreiche
Sachsen abgeschlossene Abkommen betr. 2 10 20 fg.
Anl.)