Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

Anlage P Gzu 832). 
  
Verzeichniß 
der 
für militärische Zwecke als tauglich anerkannten und angekauften 
Fahrzeuge und Geschirre nebst Zubehör aus dem 
Aushebungsbezirk Musterungsbezirk 
  
Bemerkung. 
1. Die Verzeichnisse sind am Schluß von den Abnahme-Kommissaren und Taxatoren durch 
Namens-Unterschrift und Datum zu vollziehen. 
2 Die Verzeichnisse für das Train-Bataillon, in welchen in Kolonne 17 nur die Rubrik „Durch- 
schnittsbetrag in Zahlen“ auszufüllen ist, sind blos vom Militär-Kommissar zu unterzeichnen 
1899. 10
	        
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