Versorgung der Dispensir-Anstalt. mit Arzneien, Verbandmitteln u. sw. 827
Verrechnung der Arzneien;, das neue Landesgewicht.
13._ (Erlass des Militär- Oekonomie-Departements vom 12. Mai 1858.) In Betracht
der in Euer Hochwohlgeboren gefälligem Schreiben vom W. April dargethänen Nothwendigkeit,
sämmtliche Dispensir-Anstalten mit einer Tabelle zu versehen, nach welcher
sie vom ]. Juli 1858 an die nach Civilgewicht zur Lieferung kommenden Droguen,
Materialwaaren und Präparate aus pharmaceutischen Fabriken, Behufs deren Vereinnahmung
in die tabellarische Medikamenten-Nachweisung, richtig auf Medicinalgewicht
reduciren können; ist das unterzeichnete Departement damit einverstanden, dass die in
der hiesigen Handlung Luhme & Comp. für 6 Pf. pro Exemplar ru habenden, bei dem
Königl. Medicinalstabe geprüfte, genau und anwendbar befundene Reduktionstabelle von
W. J. Rohrbeck Ihrerseits in 220 Exemplaren beschafft und an die Lazareth-Kommisımissionen
vertheilt, dabei auch den Vorständen der Dispensir-Anstalten durch die
Korpe General 4 „Aerzte empfohlen werde, dass sie die naeh dem neuen Handelsgewicht
zu liefernden Droguen, Materielwaaren etc. genau nachwiegen lassen, um die Ueberzeugung
zu gewinuen, dass die Lieferungen dieser Gegenstände auch überall richti
nach dem neuen Gewicht erfolgen. Der gefälligen Uebersendung der belegten und
nit den Empfangsbescheinigungen der Lazareth-Kommissionen etc. versehenen Kostenliquidation
sieht das Departement Behufs der Erstattungsanweisung ergebenst entgegen.
Für die rechtzeitige Beschaffung der erforderlichen neuen Gewichtsstücke für die resp.
Militär-Verwaltungs-Behörden zu sorgen, ist den Intendanturen bereits durch die Depertements-Verfügung
vom 21. November 1857 aufgetragen worden; es lässt sich daher
annehmen, dass die Beschaffung auch in Betreff der Dispensir-Anstalten stattgefunden
haben werde; jedoch ist den Intendanturen von vorliegendem Schreiben zur Kenntnissnahme
und event. weiteren Veranlassung Mittheilung gemacht worden.
13. (Cirkular an die General-Aerzte vom 10. Mai 18598.) Den General-Aerzten
wird die vorstehende Verfügung unter Beifügung der erforderlichen Auzahl Exemplare
von der Reduktions-Tabelle unter dem Ersucben übermacht, den Dispensir-Anstalten,
resp. den isolirt stehenden Landwehr-Bataillona-Aerzten des Korpsbereichs hiervon unter
Beifügung je eines Exemplars der qu. Tabelle mit der Weisung Mittheilung zu machen,
diese Tabelle vom I. Juli ab, jedoch unter Hinweglassung der bei Korn und Granen
angegebenen Decimalbrüche zum Grunde ru legen: a) bei der Reduktion der in der
Verbandmittel-Berechnung nach bisherigem Civilgewicht geführten Bestände bei der
am ]. Juli stattfindenden Uebertragung in das neue Handelsgewicht, b) bei der Vereinnshmung
resp. Reduktion auf Medicinal-Gewicht in die tabe larischen Medikamenten-Berechnungen
bei allen solchen Arzneigegenstünden resp. Materialwaaren, welche vom
I. Juli ab nach dem neuen Handelsgewicht geliefert werden. — Ueber die erhaltenen
Exemplare der Tabelle ist eine summarische Quittung einzusenden
id. Reduktions-Tabellen für das Medicinal- und das neue Handels-Gewicht.