Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1900. (66)

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bis 100 einschließlich um 
von mehr als 100 + um. . 
Die Gebühr umfaßt den Eintrag des Protestes in das Protest. 
register. 
93. Beim Schiffsregister 
a) Anlegung eines Registerblatts. .. 
b) Eintragung einer Verpfändung oder eine sonstige Eintragung, 
die sich auf ein durch Rechtsgeschäft bestelltes Pfandrecht 
bezieht, 
die Hälfte der Gebühr, die bei einer Hypothek anzusetzen 
wäre, jedoch nicht weniger als 1.4; 
) jede sonstige Eintragung . 
d) Ertheilung eines Schiffsbriefs . 
e)VermerkaufdemSchtffsbrIefoderauf der Schuldurkunde 
Anmerkung. 
Die Anmerkungen zu Nr. 46, 47 und 48, die An- 
merkung zu Nr. 49 unter 1 und 2 sowie die Anmerkung 1 
zu Nr. 31—50 sind entsprechend anzuwenden. 
94. Eine Eintragung in das Güterrechtsregister 
Anmerkung. 
Das auf Löschung einer unzulässigen Eintragung ge- 
richtete Verfahren, der Beschluß auf eine solche Löschung 
und diese selbst sind gebührenfrei. Für Zurückweisung 
eines Widerspruchs gegen die Löschung wird die Gebühr 
unter Nr. 1 a erhoben. 
95. Beim Mitbelehntenregister 
a) für eine Eintragung, die eine einstweilige Verfügung oder die 
Löschung eines Mitbelehnten betrifft, hinsichtlich jedes Foliums 
b) für jede sonstige Eintragung 
auf ein Folium Z 
hinsichtlich jedes weiteren Foliums, falls die Eintragungen 
gleichzeitig zu bewirken sind und auf demselben Rechts- 
grunde beruhen, . 
96. Eine Eintragung in das Dissidentenregister, als Gesammtgebühr 
Anmerkung. 
Löschungen im Dissidentenregister sind kostenfrei. 
1.% 
2 . 
3—10.4: 
1—3#: 
1—5.4 
. 50 – 17. 
3—30. 7. 
5.4. 
2.4 50 4.
	        
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