Metadata : Untersuchungen und Aktenstrücke zur Geschichte der Reichsgründung.

136  Sendung  Simsons  und  Hergenhahns.

ihm  gewährten  und  verheißenen  Rechte  der  Schutz  der  Nationalversammlung
  zugesichert.  Man  mutete  also  dem  Könige  einen  Wechsel  seiner
Minister  und  die  Zurückverlegung  der  Versammlung  nach  Berlin  zu,
während  man  von  dem  Parlamente  das  Jugeständnis  verlangte,  daß  seine
nach  der  Vertagung  gefaßten  Beschlüsse  keinen  gesetzlichen  Boden  hätten.
War  es  an  sich  schon  wenig  wahrscheinlich,  daß  einer  der  beiden  streitenden
Teile  sich  mit  dieser  Lösung  zufrieden  geben  werde,  so  wurde  für  den
König  jedes  Entgegenkommen  fast  zur  Unmöglichkeit  gemacht  durch  die  herrische
  Art,  in  welcher  der  Reichsverweser  durch  eine  Proklamation  vom  ar.  November
  den  Beschluß  der  Versammlung  bekanntmachte,  dessen  Vollstreckung
durch  die  Reichsgewalt  in  Aussicht  stellte,  und  seine  Kundgebung  unter
Umgehung  der  FJentralregierung  direkt  an  die  preußischen  Oberpräsidenten
versandte.

Während  Bassermanns  Aufenthalt  in  Berlin  war  —  offenbar  als  er  die
Annahme  der  künftigen  Reichsverfassung  zur  Sprache  brachte  —  von  den
preußischen  Ministern  der  Wunsch  geäußert  worden,  über  die  Stellung,  die
man  Preußen  für  die  Jukunft  zugedacht  habe,  genauer  unterrichtek  zu
werden.  Es  war  anfangs  in  Aussicht  genommen  worden,  daß  Bassermann
selbst  nach  Einholung  neuer  Insiruktionen  zurückkommen  und  die  Verhandlungen
  über  diesen  Punkt  weiterführen  solle.  Da  dieser  aber  inzwischen
aus  dem  Reichsministerium  ausgeschieden  war,  weil  er  weder  die  gentralgewalt
  noch  das  Parlament  zum  offenen  Eintreten  für  die  preußische
  Regierung  hatte  bewegen  können,  so  wollte  er  sich  auch  an  den
Verhandlungen  mit  Preußen  nicht  weiter  beteiligen.:  Das  Reichsministerium
  entschloß  sich  daher,  zwei  andere  Kommissare,  die  den  Standpunkt
  der  Mehrheit  billigten,  nach  Berlin  zu  entsenden,  obwohl  sie  nicht
Miktglieder  der  Jentralregierung  waren,  nämlich  die  Abgeordneten  Simson
  und  Hergenhahn.  Sie  sollten  sowohl  beim  Könige  wie  bei  dem
preußischen  Parlament  auf  die  Annahme  der  Frankfurter  Beschlüsse
hinwirken  und  zugleich  eine  Erklärung  zu  erlangen  suchen,  daß  Preußen
die  in  Frankfurt  zu  beschließende  Verfassung  annehmen  werde.“  Daß
sie  von  ihren  Gesinnungsgenossen  den  speziellen  Auftrag  erhalten
haben,  sich  darüber  zu  vergewissern,  ob  der  König  von  Preußen  evenkuell
  auch  die  Kaiserkrone  annehmen  werde"“,  versteht  sich  eigentlich  von
selbst;  denn  das  mußte  man  ja  vor  allen  Oingen  wissen.

1  v.  Arneth  251;  dazu  dle  Korrespondenz  zwischen  Bülow  u.  Camphausen  Bellage
Nr.  a3  u.  a3.

!*  S.  Bellage  25.

*  GSimson  13af.  u.  143f.

"Arneth  a8#.