Vorrede des Herausgebers.
Der vorliegende Band, welcher die fuͤnfte und letzte
Lieferung der Spittler'schen saͤmmtlichen Werke eroͤffnet, bildet
zugleich den zweiten Band der vermischten Schriften
uͤber deutsche Geschichte, Statistik und oͤffentliches Recht,
und den ersten Band der dieselben Fächer in Beziehung auf
Wuͤrtemberg begreifenden Abtheilung jener Schriften.
Die unter den Ziffern I. IV. V. VII. und VIII. befindlichen
Abhandlungen bedürfen keiner besonderen Einführung.
Sie sind längsi bekannt, und ihre Bedeutung und ihr Werth
für die Geschichte, namentlich für die Geschichte des
Staatsrechts Würtembergs, ist, selbst nach den Umwandlungen,
welche unser öffentlicher Rechtszustand erfahren, der
indeß weit mehr, als gewöhnlich erkannt wird, in der Geschichte
seine Wurzeln hat, von den Kennern unserer vaterländischen
Geschichte und Einrichtungen nie bezweifelt worden.
Höchstens etwa die Aufnahme der Breye''schen Kritik des
unter V. aufgeführten ersten Aufsatzes mochte eine rechtfertigende
Bemerkung ndthig machen. Der Herausgeber glaubte
sie nicht übergehen zu dürfen, nicht sowohl weil sie als Entwickelung
der Gegengründe zur Vollständigkeit des abgehän-