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Gesetz- und Verordnungoblatt
für das Königreich Sachsen.
4. Stück vom Jahre 1900.
Inhalt: Nr. 23. Verordnung, die Ertheilung der Enteignungsbefugniß zur Herstellung einer Wasserleiturg für
den Rangirbahnhof in Hilbersdorf bei Chemnitz betr. S. 49. — Nr. 24. Verordnung, die Enteignung
von Grundeigenthum für Erweiterung des Bahnhofes Plagwitz-Lindenau betr. S. 50. — Nr. 25. Bekannt-
machung, den Erlaß einer neuen Pferde-Aushebungs-Vorschrift betr. S. 51. — Nr. 26. Verordnung
zur Ausführung des Gesetzes, die Gehaltsverhältnisse der Lehrer an den Volksschulen r2c. betr., sowie des
Abänderungsgesetzes hierzu. S. 90. — Nr. 27. Bekanntmachung, Aenderung der Landwehrbezirkseintheilung
für das Königreich Sachsen und der Einführungsverordnung zur Deutschen Wehrordnung betr. S. 97. —
Nr. 28. Bekanntmachung, die Einführung der Pferde-Aushebungs-Vorschrist vom 18. März 1900 betr.
S. 98. — Nr. 29. Verordnung, die öffentliche Ankündigung von Geheimmitteln betr. S. 98.
Nr. 23. Verorduung,
die Ertheilung der Enteignungsbefugniß zur Herstellung einer
Wasserleitung für den Rangirbahnhof in Hilbersdorf bei Chemnitz
betreffend;
vom 12. März 1900.
In Interesse einer geordneten Betriebsführung auf dem neuen Rangirbahnhofe in
Hilbersdorf bei Chemnitz macht sich die Herstellung einer Wasserleitung von den Quellen-
gebieten in Flur Euba nach dem Lokomotivschuppen des bezeichneten Rangirbahnhofes
erforderlich. Da die zu dieser Anlage in Anspruch zu nehmenden Landflächen im Wege
freier Verhandlung nicht allenthalben zu erlangen sind, so wird mit Allerhöchster Ge-
nehmigung hierdurch verordnet, daß auf die bezeichnete Anlage alles dasjenige Anwendung
zu finden hat, was in der Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für Er-
weiterung des Bahnhofs Chemnitz durch Herstellung eines Rangirbahnhofs bei Hilbersdorf
und einer Haltestelle am Küchwalde bei Chemnitz betreffend, vom 15. August 1896
(G.= u. V.-Bl. S. 131) bestimmt worden ist.
Ausgegeben zu Dresden den 9. April 1900. 71