Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1901. (67)

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Muster 1 (zu § 9). 
  
Zeugqniß 
Uebungen 
  
: : „ d 
über die Theilnahme an * 
dem 
bei der 
Universität zu 
Dem Studirenden der Medd1in. 
aus wird hiermit bescheinigt, daß er im 
vom * bis W................·........·...........··......... 
regelmäßig Theil genommen hat. 
t 
................................... , den ten 
Praktikum 
Halbjahr 1 
(Unterschrift des Leiters der Uebungen mit Angabe seiner akademischen Stellung.) 
(Beglaubigung durch den Direktor des Instituts, sofern derselbe nicht selbst Leiter der Uebungen gewesen ist.)
	        
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