— 10 —
dem Finanzhauptkassirer, Hofrath Petzold
und es tritt derselben für die Geschäfte der Landeskulturrentenbank
der Oberregierungsrath im Ministerium des Innern,
Dr. Krische
als Mitglied hinzu.
Die Bekanntmachung vom 4. Mai 1898 (G.= u. V.-Bl. S. 48) findet hierdurch
ihre Erledigung.
Dresden, den 2. Januar 1901.
Finanz-Ministerium.
v. Watzdorf.
Naumann.
Nr. 5. Bekanntmachung,
die anderweite Feststellung der Wahlbezirke für die Evangelisch-lutherische
Landessynode betreffend;
vom 4. Januar 1901.
Das Evangelisch-lutherische Landeskonsistorium hat die mittels der Bekanntmachung vom
30. Januar 1896 (G.= u. V.-Bl. S. 21 flg.) veröffentlichte Abgrenzung der Wahl-
bezirke für die Evangelisch-lutherische Landessynode einer erneuten Prüfung zu unterziehen
gehabt und dieselben auf Grund von 8§ 5 Nr. 2 des Kirchengesetzes, die Errichtung eines
Evangelisch-lutherischen Landeskonsistoriums betreffend, vom 15. April 187 3 unter Auf-
hebung der gedachten Bekanntmachung in nachersichtlicher Weise anderweit festgestellt.
Es umfaßt:
Wahlbezirk I
die Dresdner Parochien der Kreuzkirche, der Frauenkirche, der Johanniskirche, der
Trinitatiskirche, der Lukaskirche, die Parochie Dresden-Striesen, die Christusparochie zu
Dresden-Strehlen und die Parochie der Friedenskirche in Löbtau (Ephorie Dresden 1);
Wahlbezirk II
die Dresdner Parochien der Annenkirche, der Jacobigemeinde, der Matthäuskirche,
der Markuskirche, der Dreikönigskirche, der Martin Lutherkirche, der Paulikirche und der
Petrikirche (Ephorie Dresden 1);