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Hesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
6. Stück vom Jahre 1901.
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JInhalt: Nr. 24. Gesetz, die Errichtung eines Amtsgerichts in Aue betr. S. 67. — Nr. 25. Ausführungs-=
verordnung hierzu. S. 68. — Nr. 26. Verordnung, Schutzmaßregeln bei der Ausführung von Staats-
eisenbahnbanten betr. S. 69. — Nr. 27. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung
der Haltestelle Großsteinberg betr. S. 69. — Nr. 28. Verordnung, die Hülfsbeamten der Staaksanwaltschaft
betr. S. 70. — Jr. 29. Verordnung, die Abgabe stark wirkender Arzneimittel betr. S. 71. — Nr. 30.
Verordnung, einige Abänderungen in der Begrenzung und in der Bezeichnung von Bestandtheilen der Land-
tagswahlkreise betr. S. 71.
Nr. 24. Gesetz,
die Errichtung eines Amtsgerichts in Aue betreffend;
vom 23. April 1901.
Wan, Albert, von GOTTES Gnaden König von Sachsen
2. ꝛc. ꝛc.
verordnen mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, was folgt:
In Aue wird ein Amtsgericht errichtet.
Mit der Ausführung dieses Gesetzes, insbesondere mit der Bestimmung des Zeit—
punktes der Errichtung sowie mit der Abgrenzung des Bezirks des Amtsgerichts ist Unser
Justiz-Ministerium beauftragt.
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz eigenhändig vollzogen und Unser Königliches
Siegel beidrucken lassen.
Gegeben zu Dresden, den 23. April 1901.
Albert.
Heinrich Rudolph Schurig.
Ausgegeben zu Dresden, den 25. Mai 1901. 13