für das Königreich Sachsen.
11. Stück vom Jahre 1902.
Inhalt: Nr. 42. Bekanntmachung, das Ableben weiland Sr. Majestät, Albert, Königs von Sachsen 2c. 2c. 2c.
betr. S. 145. — Nr. 43. Bekanntmachung, die über das Allerhöchste Versprechen wegen Aufrechterhalt-
ung der Verfassung ausgefertigte Urkunde betr. S. 147. — Nr. 44. Verordnung, die Landestrauer für
Se. Majestät weiland König Albert betr. S. 148.
Nr. 42. Bekanntmachung,
das Ableben weiland Sr. Majestät, Albert, Königs von Sachsen 2c. 2c. 2c.
betreffend;
vom 20. Juni 1902.
Won, Georg, von GOTTES Gnaden König von Sachsen
*§ 20. 2.
thun hiermit kund und zu wissen:
Nachdem durch Gottes unerforschlichen Rathschluß des Allerdurchlauchtigsten Königs
und Herrn, Albert, Königs von Sachsen, Unseres vielgeliebten Herrn Bruders König-
liche Majestät, zum größten Schmerze Seines Hauses wie Seiner gesammten Unterthanen
aus diesem Leben abgerufen worden ist, haben Wir die Regierung des Königreichs Sachsen
vermöge des nach der verfassungsmäßigen Erbfolge an Uns geschehenen Anfalls der Krone
übernommen.
Wir versehen Uns daher zu Unsern getreuen Ständen, den königlichen, sowie den
sonst in öffentlichen Diensten angestellten geistlichen und weltlichen Beamten und Dienern,
auch zu allen Unterthanen und Einwohnern Unsers Königreichs, daß sie Uns als dem
rechtmäßigen, angestammten Landesherrn die schuldige Dienstpflicht, Treue und Gehorsam
so willig als pflichtmäßig leisten werden.
Dagegen versichern Wir sie Unserer, auf Handhabung von Recht und Gerechtigkeit
und Beförderung der Wohlfahrt und des Besten des Landes unausgesetzt gerichteten