Full text : Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

Wirklicher  Geheimer  Ober-Regierungsrat  Dr.  Jacobit)
(geboren  8.  Sept.  1828)

wurde  schon  als  junger  Gerichtsassessor  im  Jahre  1856  von  dem  Minnister
v.  d.  Heydt  in  das  damalige  Handelsministerium  berufen.  Der  Minister  hatte  einen
Juristen,  der  konservativ  gesinnt  sein  sollte,  gesucht,  und  Jacobi  folgte  der  wiederholt
  an  ihn  ergangenen  Aufforderung,  obgleich  seine  persönlichen  Absichten  einer
andern  Laufbahn  zugeneigt  gewesen  waren.  Bald  nach  seinem  Eintritt  in  das
Ministerium  wurde  er  ständischerseits  zugleich  als  einer  der  Landarmendirektoren
der  Kurmark  berufen,  eine  Stelle,  die  er  nebenamtlich  lange  Jahre  hindurch
versehen  hat,  bis  dieselbe  infolge  gesetzlicher  Neugestaltung  der  ständischen  Organisation
  aufgehoben  wurde.  Der  Minister  v.  d.  Heydt  zog  Jacobi  näher  an  sich
heran;  während  der  sogenannten  neuen  Aera  beschäftigte  er  ihn  auch  in  politischen
Dingen  und  ließ  seine  Ansichten  in  den  Staatsministerialsitzungen,  denen  damals
der  Kronprinz  Friedrich  regelmäßig  beiwohnte,  vielfach  durch  ihn  verteidigen.
Als  der  die  Konfliktszeit  beginnende  Wendepunkt  in  der  Politik  eintrat
und  v.  d.  Heydt  Finanzminister  wurde,  wollte  er  zunächst  Jacobi  dorthin  mit
übernehmen,  demnächst  veranlaßte  er  denselben  aber,  in  das  Ministerium  des
Innern  überzutreten,  dessen  Leitung  damals  Herrn  v.  Jagow  und  später  dem
Grafen  Eulenburg  sen.  anvertraut  wurde.  Man  meinte,  daß  es  dort  an  hinreichenden,
  zur  Unterstützung  der  neuen  Politik  geeigneten  Kräften  fehle.  Dem
Dr.  Jacobi  wurde  das  speziell  politische  Decernat  übertragen,  in  der  nun  folgenden
Periode  eine  schwere  Aufgabe  für  einen  noch  jugendlichen  Beamten.  Nachdem
sich  die  bei  seinem  Uebertritt  maßgebend  gewesenen  Verhältnisse  in  manchen
Beziehungen  geändert  hatten,  ging  Jacobi  im  März  1864  auf  Veranlassung
des  inzwischen  als  Handelsminister  eingetretenen  Grafen  v.  Itzenplitz  gern  in
seine  frühere  Stellung  zurück  und  hatte  sich  dort  auch  der  früheren  Gunst  zu
erfreuen.  Am  8.  September  1866  erfolgte  seine  Ernennung  zum  Regierungsrat,
bald  darauf  —  am  19.  Januar  1867  —  zum  Geheimen  Regierungs=  und
vortragenden  Rat,  am  7.  November  1870  zum  Geheimen  Ober-Regierungsrat.
Anregungen,  in  die  neu  begründete  Reichsverwaltung  oder  als  zweiter  Rat  in
das  preußische  Staatsministerium  überzugehen,  wurde  keine  Folge  gegeben.  Die
letztere,  Ende  1872  gegebene  Anregung  fand  unter  anderem  deshalb  Widerspruch,
weil  Jacobi  alsbald  den  für  längere  Zeit  als  Kommissarius  für  die  Weltausstellung
in  Wien  abwesenden  Direktor  der  Handelsabteilung  Moser  vertreten  sollte.
Am  27.  März  1873  wurde  er  auch,  zunächst  für  die  Dauer  der  Abwesenheit
  des  Direktors  Moser,  in  Wirklichkeit  für  längere  Zeit,  das  erstemal

1)  Dr.  Rudolf  v.  Jacobi,  Sohn  eines  früh  verstorbenen  Pastors  zu  Landsberg  bei  Halle,
hat  als  Orphanus  die  lateinische  Schule  der  Frankeschen  Stiftungen  in  Halle,  demnächst
die  Universitäten  zu  Halle  und  Berlin  besucht.  Seine  weitere  Vorbildung  erhielt  er  bei
den  Gerichten  zu  Halle  und  Magdeburg.