— IHM. —
Inhaltsverzeichniß
des Gesetz= und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen
vom Jahre 1902.
I. Inchronologischer Ordnung.
Tag
der · Inhalt. Stück. Nr. Seite.
Ausstellung. Ausgabe.
1901. 1902.
20. Dez. 4. Febr. Verordnung der Ministerien des Innern und des Kriegs zur Be-
richtigung der Anlage 3 zu § 12 der Grundsätze, be-
treffend die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamten-
stellen bei den Kommunalbehörden 2c. mit Militär-
anwärtern 11 1
30. Dez. 4. Febr. Bekanntmachung des Kriegsministeriums, die Fest setzung des Be-
trags der für die Naturalverpflegung der Truppen im
Jahre 1902 zu gewährenden Vergütung betr. 1 2 2
30. Dez. 4. Febr. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, die Errichtung
einer staatlichen Antersuchung Sanstalt für Nahrungs- E
1902. mittel rc. ber. 1 3 2 (ö.
8. Jan. 4. Febr. Verordnung des Ministeriums des Innern, eine Ab änderung der ·
Beilage IV zur Verordnung über die Ausführung der
Gewerbeordnung für das Deutsche Reich vom 28. März
1892 betr. . .. 1 4 3
9. Jan. 4. Febr. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, die Erweiterung
der Befugnisse des Staatsaichamts zu Zwickau betr. . 1 5 4
11. Jan. 4. Febr. Bekanntmachung des Evangelisch-lutherischen Landeskonsistoriums,
die Umbezirkung der Parochie Bannewitz betr. 1 6 4
25. Jan. 4. Febr. Verordnung der Ministerien des Innern, des Kriegs und des Kultus
und öffentlichen Unterrichts, die Zustellung behördlicher
Zufertigungen in Verwaltungssachen betr. 1 7 5
3. Febr. 22. Febr. Bekanntmachung des Ministeriums des Kultus und öffentlichen
Unterrichts, die theologischen Kandidatenbrüfungen
in Leipzig bert. s 8 7 #g
10. Jebr. 19. März Betanntmachung des Ministeriume bes Innern, * sorttaufende 4
« CtattsttkdexTaubjtummenbetx... 613"95fg.
12. Febr. 25. Febr. Bekanntmachung des Ministeriums des Kultus und iffenelichen 4
Unterrichts, das Statut für die Technische Hochschule bettr. 3 9 171.
12. Febr. 25. Febr. Verordnung des Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unter-
richts, die höhere wissenschaftliche Ausbildung der
Volksschullehrerinnen betr. 3 10 34
i