Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

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findet man scharf umschriebene gelbe oder auch grauweiße Herde. Das Lungen= und das 
Brustfell ist meist mit entzündet, trübe und mit faserigen bis schwartigen Auflagerungen 
bedeckt; die Lungen sind mit der Brustwand oft verklebt. Die Lymphdrüsen an der 
Lungenwurzel sind sehr saftreich, geschwollen und gerötet. Am Herzbeutel sind oft Auf- 
lagerungen oder Bindegewebswucherungen vorhanden, infolge deren es zu Verklebungen 
und Verwachsungen des Herzbeutels mit dem Herzen kommen kann. 
Wie beim Rotlaufe (vergl. Nr. 10) darf die Schlachtung nur bedingungsweise ge- 
stattet werden (88 15, 11 Absatz 1, Absatz 3). Der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatten 
(§§ 14, 32). Die Beurteilung des Fleisches bleibt dem Tierarzte vorbehalten (§ 31). 
13. Die Schweinepest. 
Der Erreger der Schweinepest verursacht schwere Entzündungen des Verdauungs- 
rohrs und Entzündungen der Haut. 
Die Erscheinungen am lebenden Tiere sind: Abgeschlagenheit, Abnahme der 
Freßlust, Verstopfung, später stinkender Durchfall und Abmagerung, ferner mit grind- 
artigen schwärzlichen Krusten bedeckte Flecke an Rüssel, Ohren, Hals, Rücken und After. 
Nicht selten findet sich eine eitrige Entzündung der Augenbindehaut vor. 
Beim geschlachteten Tiere sind oberflächliche und tiefere, graue und graugelbe 
Verschorfungen in Form von Knötchen, größeren Platten, bröckligen Knöpfen und mehr 
oder weniger tiefgehende geschwürige Entzündungen im Bereiche des Verdauungsrohrs, 
insbesondere des Blind= und Grimmdarmes, vorhanden. 
Auf die Schlachtvieh= und Fleischbeschau finden die Bestimmungen für Schweine- 
seuche (vergl. Nr. 12) sinngemäße Anwendung. 
14. Die Ruhr. 
Als Ruhr oder weiße Ruhr bezeichnet man eine bei Kälbern, seltener bei Lämmern 
seuchenartig auftretende Magen= und Darmentzündung. 
Am lebenden Teiere findet man einen unstillbaren Durchfall, anfangs schmierigen, 
hellgelben oder grünlichen, später weißlichen, dünnflüssigen, übelriechenden Kot. Der 
Durchfall stellt sich in den ersten Tagen nach der Geburt ein und führt meist nach ein 
bis zwei Tagen unter hochgradigem Kräfteverfalle zum Tode. 
Erscheinungen am geschlachteten Tiere sind: Starke Abmagerung, verwaschene 
Rötung der Dünn= und Dickdarmschleimhaut, Schwellung und blutigwässerige Durch- 
tränkung der Gekrösdrüsen, kleine Blutungen am serösen Uberzuge des Herzens, am 
Brust= und Bauchfelle, schmutzigrote Färbung und feuchte Beschaffenheit des Muskel- 
fleisches. 
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