Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

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verkäst oder verkalkt sind; erweisen sich die Lymphdrüsen an der 
Lungenwurzel oder im Mittelfell tuberkulös, so ist auch die Lunge 
zu vernichten; 
ch bei Lungenseuche oder dem begründeten Verdachte dieser Krankheit; 
e) bei oberflächlicher und geringgradiger Fäulnis und ähnlichen Zer— 
setzungsvorgängen, Besetzung mit Insekten und unerheblicher Be— 
schmutzung. 
II. Von der Einfuhr zurückzuweisen sind: 
A. alle Tierkörper der betreffenden Sendung, von denen anzunehmen ist, daß 
auf sie eine Ubertragung des Krankheitsstoffs stattgefunden hat, wenn auch 
nur bei einem Tierkörper Lungenseuche oder Maul= und Klauenseuche 
oder der begründete Verdacht einer dieser Krankheiten vorliegt, bei Lungen- 
seuche oder Lungenseucheverdacht nach unschädlicher Beseitigung der ver- 
änderten Teile (vergl. I unter Cc; 
B. die einzelnen Tierkörper, die auf Grund der nach § 13 ausgeführten Prüfung 
beanstandet sind, soweit sie nicht nach I unter A und B unschädlich beseitigt 
werden müssen. Liegt einer der Fälle zu l unter Ca, b, c oder e vor, 
so hat die Zurückweisung zu unterbleiben, sofern der Beanstandungsgrund 
durch Beseitigung und Vernichtung der veränderten Teile behoben wird. 
Insbesondere muß, unbeschadet dieser Ausnahmen, die Zurück- 
weisung erfolgen: 
a) wenn die Ware den Angaben in den Begleitpapieren nicht entspricht; 
b) wenn die Beschaffenheit des Fleisches einen schlechten Ernährungs- 
zustand des Tieres bekundet; 
Fc) wenn das Fleisch auffällige Abweichungen in Bezug auf Farbe, 
Geruch, Geschmack und Konsistenz oder wenn es fremdartige Ein- 
lagerungen zeigt; 
d) wenn das Fleisch durch Fäulnis, Verschimmelung, Insekten, Be- 
schmutzung oder dergleichen in seiner Genußtauglichkeit beeinträchtigt 
oder wenn Luft in dasselbe eingeblasen ist; 
e) wenn sich an den Lymphdrüsen eine Schwellung mit oder ohne 
Blutung, Verkäsung oder Verkalkung zeigt; 
f) wenn Tuberkulose oder der begründete Verdacht dieser Krankheit 
vorliegt; 
9) wenn vereinzelte Finnen (beim Rindvieh Cyvsticereus inermis, beim 
Schweine Cysticercus cellulosae) nachgewiesen sind.
	        
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