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Durchgekochtes (gebratenes, gedämpftes, geschmortes) Fleisch hat auch
in den inneren Schichten den Geruch des frischen Fleisches verloren, ist von
festem Gefüge, hat eine glatte, trockene Schnittfläche und eine graue, weißliche
oder bräunliche Farbe.
8 14.
Die einzelnen Fleischstücke sind namentlich zu prüfen zunächst an der Ober—
fläche
a) auf Finnen und andere ungewöhnliche Einlagerungen;
b) auf Farbe, Konsistenz und Geruch“), insbesondere blutige oder gelbliche Färbung,
ranzigen tranigen Geruch, Erweichung und Lockerung des Zusammenhanges, Gas-
ansammlungen im Bindegewebe, schmierigen Belag, Schimmelbildung, Insekten
und dergleichen;
Z) auf die Beschaffenheit der durch Anschneiden leicht erreichbaren Lymphdrüsen.
Rindslebern sind wie frische Lebern nach Maßgabe der Bestimmungen in § 6, § 7
Nr. 4 und § 8 zu untersuchen.
8 16.
Bei Därmen (8 3 Absatz 4 der Ausführungsbestimmungen D) ist namentlich darauf
zu achten, ob eine ungewöhnliche Farbe, verminderte Konsistenz oder ein übler Geruch
vorhanden ist, und zu prüfen, ob krankhafte Veränderungen, insbesondere Blutungen,
Knoten, Geschwüre vorhanden sind (vergl. § 14 Absatz 2 der Ausführungsbestimmungen D).
In welchem Umfange die Untersuchung vorzunehmen ist, richtet sich nach § 12
Absatz 2, 3 und § 14 Absatz 2 und 4 der Ausführungsbestimmungen D.
C. Schlußbestimmungen.
8 16.
In Fällen, in denen das in den 8§§ 6 bis 15 vorgeschriebene Untersuchungsverfahren
für die gesundheitliche und veterinärpolizeiliche Beurteilung des Fleisches nicht ausreicht,
ist eine mikroskopische, erforderlichenfalls auch eine bakteriologische'*) Untersuchung vor-
zunehmen und die Reaktion des frischen Muskelfleisches festzustellen*). Dies gilt
namentlich für den Fall des Verdachts von Blutvergiftung.
*) Der Geruch ist erforderlichenfalls durch die Kochprobe genauer festzustellen.
**) Nachdem die Oberfläche mit fast zum Glühen erhitzten Messern abgesengt ist, wird mit einem frisch
ausgeglühten Messer ein Schnitt in die Tiefe geführt und mit sterilem Messer und ausgeglühter Pincette aus
der Tiefe der Muskulatur eine Probe entnommen. Diese dient 1. zur Anfertigung von Ausstrichpräparaten,
2. zur Anlegung von Kulturen auf schräg erstarrtem Agar.
z5* s) Die Reaktion des frischen Muskelfleisches ist in der Weise zu prüfen, daß in die Hinterschenkel-
muskulatur und an zwei weiteren möglichst voneinander entfernt liegenden Körpergegenden ein tiefer Schnitt ge-
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